Ingrid-Guentherodt-Stipendium


Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) vergibt in regelmäßigen Abständen Promotionsstipendien.

Dr. Ingrid Guentherodt (verstorben am 4. Februar 2020) hat testamentarisch den djb als Alleinerben eingesetzt und verfügt, dass mit den erzielten Mitteln ein „Promotionsstipendium für Juristinnen jeden Alters“ eingerichtet werden soll. Die verfügbaren Mittel ermöglichen die Einrichtung mehrerer Stipendien. Zur Würdigung dieser großzügigen Geste trägt das durch diese Mittel finanzierte Stipendium des djb den Namen „Dr. Ingrid Guentherodt Stipendium“.

Die Stipendien werden entsprechend unserer Vergaberichtlinie vergeben.

Ausgestaltung des Promotionsstipendiums

Die Ausgestaltung des Promotionsstipendiums orientiert sich im Grundsatz an den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für die Begabtenförderungswerke in der Bundesrepublik Deutschland, um ein attraktives und diesen Standards vergleichbares Angebot zu machen. Die formalen Kriterien und das Auswahlverfahren werden in einer Richtlinie des djb transparent gemacht. Das Stipendium ist gemäß § 3 Nr. 44 EStG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für die Empfängerin steuerfrei.

Formale Kriterien

  • Zulassung zur Promotion an einer deutschen Universität, Hochschule oder Forschungseinrichtung
  • besondere wissenschaftliche Eignung
  • gesellschaftspolitisches Engagement
  • Themenbereich des Promotionsvorhabens liegt im Bereich Recht und Geschlecht bzw. weist deutliche rechtswissenschaftliche Bezüge zum Thema Gleichstellung von Frau und Mann auf
  • das Stipendium richtet sich an Frauen.

Laufzeit und Höhe

Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Es ist unabhängig vom Einkommen der Eltern oder von Partner*innen. Die Höhe des Stipendiums orientiert sich an den Richtlinien des BMBF. Die Laufzeit beträgt im Regelfall 24 Monate, zwei Verlängerungen um je sechs Monate unter bestimmten Umständen sind im Einzelfall möglich. Das Stipendium dient der Sicherung des Lebensunterhalts, eine Mehrfachfinanzierung (z.B. gleichzeitiger Bezug weiterer Stipendien aus öffentlichen Mitteln oder Bezug von Arbeitslosengeld und Stipendium) ist ausgeschlossen. Promovierende erhalten derzeit eine Förderung von

  • 1.550 Euro (1.450 Euro Grundstipendium plus eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro).

Zusätzlich erhalten sie

  • ggf. bis zu 100 € Zuschuss zur Krankenversicherung, wenn keine Krankenversicherung besteht,
  • eine Kinderzulage von 155 Euro, wenn mindestens für ein im Haushalt lebendes Kind das Personensorgerecht besteht, erhöht sich um je 50 Euro für jedes weitere Kind.

Das Stipendium ist nicht an Dritte abtretbar und verpfändbar.

Auswahlverfahren

Das Promotionsstipendium wird über die Publikationsplattformen des djb ausgeschrieben. Der Bundesvorstand setzt eine dreiköpfige Jury ein. Die Jury entscheidet mit der Mehrheit der Stimmen.