Wanderausstellung Juristinnen in der DDR


Dass Justitia in Deutschland lange keine Frau war, traf so zwar auf die Bundesrepublik zu, nicht jedoch auf die DDR. Die sowjetisch geprägte DDR-Justiz verschaffte der kommunistischen deutschen Diktatur früh ein weibliches Antlitz. 1989 war der Frauenanteil unter den DDR-Jurist*innen hoch.

Wie kam es dazu? Mit welchen Mitteln und Wegen erfolgte der Aufstieg der Frauen innerhalb der juristischen Berufe in der DDR? Begegneten diesen dabei Vorurteile? War die Verteilung der Frauen innerhalb der juristischen Berufe durch eine geschlechtsspezifische Arbeitsaufteilung geprägt? Konnten Frauen im gleichen Maße in die gleichen Positionen aufsteigen wie ihre männlichen Kollegen? Kurz: waren Frauen trotz ihres weltweit einzigartig hohen Frauenanteils tatsächlich gleichberechtigt in der DDR-Justiz?

Diesen Fragen geht die Wanderausstellung des djb "Juristinnen in der DDR" nach. Zehn der insgesamt 22 Ausstellungstafeln befassen sich mit dem Status des Rechts in der DDR, der Rolle der Juristinnen und Juristen im DDR-Rechtssystem, der juristischen Ausbildung usw. Die weiteren Tafeln porträtieren zwölf Juristinnen aus drei Generationen: (1) der Generation mit bürgerlichem Hintergrund, (2) der DDR-Generation und (3) der Generation mit geteiltem Berufsleben in der DDR und im wiedervereinten Deutschland.

Die Ausstellung wurde das erste Mal anlässlich des 39. djb-Bundeskongresses vom 23. September 2011 bis 18. November 2011 im Landgericht Potsdam präsentiert.

  • Verantwortlich: Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) - Prof. Dr. Rosemarie Will, Humboldt-Universität zu Berlin (Wissenschaftliche Leitung); Dr. Marion Röwekamp, Freie Universität Berlin/Colmex, UNAM, Mexico City; Anke Gimbal, djb-Bundesgeschäftsführerin, Berlin
  • Gestaltung: Fleck - Zimmermann, Berlin
  • Gefördert durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

 

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