Unterstützung Afghanischer Juristinnen


Kooperationsprojekt mit der Deutsch-Afghanischen FreundschaftsGesellschaft e.V Baaham

Situation Afghanischer Juristinnen und ihrer Familien nach Abzug der internationalen Truppen und Machtübernahme der Taliban

Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 ist der systematische Abbau von Frauenrechten und rechtsstaatlicher Strukturen die erschreckende Realität in Afghanistan. Ehemalige Richterinnen, Staatsanwältinnen und Anwältinnen sind in akuter Lebensgefahr. Sie haben in ihren jeweiligen Berufen als Frauen Machtpositionen ausgeübt, was dem Weltbild der Taliban widerspricht, sie werden also als Frauen verfolgt. Gleichzeitig besteht nach der Öffnung der Gefängnisse die Gefahr von Racheakten, die Frauen sind deshalb wegen ihrer früheren beruflichen Tätigkeit doppelt gefährdet. Es wurden nach Informationen der Internationalen Richterinnenvereinigung bereits Kopfgelder auf sie ausgesetzt. Die Juristinnen stehen vor der aktuellen Situation, dass sie ihren Beruf verloren haben, massiv bedroht werden, sich deshalb mit ihren Familien verstecken und aus dem Land fliehen müssen. 

Politischer Handlungsbedarf

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. setzt sich gemeinsam mit der Internationalen Richterinnenvereinigung, der Deutsch-Afghanischen FreundschaftsGesellschaft e.V. Baaham und weiteren Organisationen für die humanitäre Aufnahme der betroffenen Frauen und ihrer Familien in Deutschland ein. Wir fordern die Anerkennung und Aufnahme aller betroffenen Kolleginnen als besonders gefährdete Personen, unabhängig von vorherigen Bezügen zu Deutschland (die viele der Kolleginnen durch Kooperationen allerdings aufweisen). Sofortiges Handeln der Bundesregierung ist eine humanitäre Notwendigkeit und ein Beitrag zur Zukunft Afghanistans.

Unterstützung

Das Projekt ist (ab Januar 2022) zunächst auf zwei Jahre angelegt. Unterstützt werden können Frauen, die in Afghanistan als Richterin, Staatsanwältin oder Anwältin vor der Machtübernahme der Taliban tätig waren.

Für folgende Leistungen können Sie zweckgebunden auf das Konto der Deutsch-Afghanischen FreundschaftsGesellschaft e.V. Baaham (Betreff: Unterstützung Afghanischer Juristinnen) spenden: 

  • Übernahme der Reisekosten für afghanische Juristinnen und ihre mitreisenden Familienangehörigen auf dem Weg nach Deutschland aus Drittstaaten außerhalb Afghanistans;  
  • Unterstützung bei Rechtsberatung für afghanische Juristinnen und ihre mitreisenden Familienangehörigen auf dem Weg nach Deutschland aus Drittstaaten außerhalb Afghanistans in Sachen Visa- und Aufenthaltsrecht und falls notwendig für länderübergreifende Umverteilung in ein anderes Bundesland;
  • Ausstattung mit Notebooks und anderen zur Teilnahme an Fortbildungen erforderlichen technischen Mitteln;
  • Mentoring, insbesondere:
    • Beratung und Unterstützung nach Ankunft in Deutschland
    • Berufsorientierung

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Der Umfang der möglichen Leistungen ist von den eingenommenen Spenden abhängig.

Spendenkonto

Deutsch-Afghanische FreundschaftsGesellschaft e.V Baaham

IBAN: DE71 1001 0010 0787 1911 34
BIC: PBNKDEFF
Kontonummer: 787 191 134
Bankleitzahl: 100 100 10
Verwendungszweck: Unterstützung Afghanischer Juristinnen