Themen
Themen im Fokus
Der djb erarbeitet in ehrenamtlich arbeitenden Kommissionen und Arbeitsstäben rechts- und sozialpolitische Forderungen aus verschiedenen gleichstellungspolitisch relevanten Bereichen. Regelmäßig benennt der djb sogenannte Fokusthemen, mit denen sich der Verein besonders eingehend beschäftigt. Dies sind momentan:
Themen des djb allgemein
Der djb befasst sich außerdem kontinuierlich mit folgenden Themen: Digitalisierung, Diskriminierung in der juristischen Ausbildung, Diskriminierung in der Erwerbsarbeit, Equal Pay, Europäische und internationale Gleichstellungspolitiken, Familienrecht, Gewaltschutz, Gleichberechtigte Repräsentation der Geschlechter in Politik, Wirtschaft und Justiz, LGBTIQ-Rechte, Soziale Sicherung von Frauen.
Die Digitalisierung ist ein tiefgreifender gesellschaftlicher Wandlungsprozess, der sowohl Chancen als auch Herausforderungen für eine geschlechtergerechte Zukunft birgt. Hate Speech und digitale Gewalt, diskriminierende Algorithmen, Arbeit 4.0 – der djb nimmt die Genderaspekte der Debatten um Digitalisierung in den Blick und beschäftigt sich mit der Schaffung eines adäquaten rechtlichen Ordnungsrahmens, der die Durchsetzung bestehenden Rechts, insbesondere verfassungsrechtlicher Garantien, sicherstellt, und Diskriminierungen entgegenwirkt.
Diskriminierung in der juristischen Ausbildung hat viele Facetten: Die Ausbildungsfälle enthalten häufig sexistische und anderweitig diskriminierende Stereotype. Der djb setzt sich dafür ein, Gender- und Diversity-Kompetenzen in der juristischen Ausbildung als Kernkompetenz zu etablieren. Er fordert die Repräsentation von Frauen und marginalisierten Gruppen in der Lehre, eine stereotypenfreie Gestaltung von Ausbildungsmaterial und Diskriminierungsschutz (wie bspw. Anonymisierung) und Qualitätssicherung in allen Prüfungen.
Diskriminierung in der Erwerbsarbeit ist immer noch verbreitet. Die Verwirklichungschancen sind hier nach wie vor ungleich verteilt. Die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft und damit der Arbeitsorganisation verstärken diesen Trend. Während Frauen in Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert sind, arbeiten sie häufiger in Teilzeit und atypischen, prekären Beschäftigungsformen. Die einseitige Verteilung der Sorgearbeit drängt sie aus dem Arbeitsmarkt oder an dessen Rand, weil dieser Arbeitsmarkt nicht nach den Bedürfnissen von Frauen, sondern nach wie vor auf das Ideal eines männlichen vollzeitarbeitenden „Normalarbeitnehmers“ ausgerichtet ist. Der djb sorgt dafür, dass Debatten um Entgeltgleichheit und -transparenz, flexible Arbeitszeitmodelle und die Bedingungen geschlechtergerechter guter Erwerbsarbeit (decent work) weiter vorangetrieben werden.“
Der djb nimmt sich dem Thema Europäische und internationale Gleichstellungspolitiken an, da Geschlechtergerechtigkeit zunehmend auf europäischer und internationaler Ebene verhandelt wird. Der djb hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Gleichstellungspolitiken der EU und die häufig bremsende Rolle Deutschlands in einschlägigen Gesetzgebungsverfahren aufmerksam und kritisch zu begleiten. Zudem überprüft der djb die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge wie der UN-Frauenrechtskonvention (Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, CEDAW) und der 2018 in der Bundesrepublik in Kraft getretenen Istanbul-Konvention.
Bis heute sind die verfassungsrechtlich verankerten Diskriminierungsverbote und Gleichberechtigungsgebote im Familienrecht noch nicht umfassend umgesetzt. Das gilt insbesondere für das Recht der Eltern-Kind-Zuordnung und die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung. Auch bei der Aufteilung von Fürsorgeverantwortung sowie bei Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kommen nach wie vor Geschlechtersterotype zum Tragen. Der djb geht dagegen an.
Gewaltschutz ist seit jeher ein zentrales Thema für den djb. Jede vierte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch einen Beziehungsperson. Durchschnittlich ist jeden Tag eine Frau von einem versuchten oder vollendeten Tötungsdelikt durch den eigenen Ehemann, Partner oder Ex-Partner betroffen. In der öffentlichen Wahrnehmung werden Femizide (Tötungen aufgrund des Geschlechts) weiterhin viel zu häufig als „Eifersuchtstragödie“ oder „Beziehungsdrama“ verharmlost. Auch die Rechtspraxis ist sich nicht über die Strukturen patriarchalen Macht- und Besitzdenkens bei geschlechtsspezifischer Gewalt bewusst. Dabei fehlt es den Akteur*innen im Strafverfahren noch immer an einer Sensibilisierung für intersektionale Diskriminierungsformen. In Form der digitalisierten geschlechtsspezifischen Gewalt verschärfen sich gefährdende Macht- und Gewaltstrukturen weiter.
Gleichberechtigte Repräsentation der Geschlechter in Politik, Wirtschaft und Justiz zu erreichen, ist das Ziel des djb. Bis dahin bleibt jedoch noch viel zu tun. Noch nie gab es ein paritätisch besetztes deutsches Parlament. Fest steht: Die Zukunft kann nur von Frauen und Männern gleichberechtigt gestaltet werden. Und dafür braucht es Paritätsgesetze. Der djb unterstützt entsprechende Initiativen im Bund wirkt darauf hin, dass die Paritätsgesetze nicht vor den Verfassungsgerichten scheitern.
Im Kontext von LGBTIQ-Rechten war die Einführung der Ehe für alle ein Meilenstein, für den sich der djb mit zahlreichen Stellungnahmen stark gemacht hatte. Jedoch sehen sich queere Personen und ihre Familien weiterhin rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierungen ausgesetzt. Der djb fordert unter anderem ein diskriminierungsfreies Abstammungsrecht, das die gleichberechtigte Eltern-Kind-Zuordnung unabhängig vom Geschlecht des Elternteils sowie eine selbstbestimmte Registrierung im Personenstandsregister ermöglicht. Queere Eltern sollten nicht länger ihre eigenen Kinder wie ein fremdes Kind adoptieren müssen, um in die zweite Elternstelle einrücken zu können. Das gebietet auch das Kindeswohl.
Der djb beschäftigt sich außerdem mit dem Thema Soziale Sicherung von Frauen. In der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde schon 1948 festgeschrieben, dass jeder Mensch als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit hat. Über 70 Jahre später sieht die Realität für Frauen in Deutschland immer noch anders aus und wird durch neue prekäre Beschäftigungsformen und -modelle noch verschärft: Sie leisten einen Großteil der unbezahlten Sorgearbeit, sehen sich mit gravierenden im Steuer- und Sozialsystem angelegten Erwerbshürden konfrontiert, verdienen weniger und sind häufiger von Altersarmut betroffen. Alleinerziehende sind dabei besonderen sozialen Unsicherheiten ausgesetzt. Das Steuerrecht trägt zudem dazu bei, dass Einkommensunterschiede verstärkt und Sozialleistungen, wie das Eltern- oder Arbeitslosengeld bei Frauen häufig geringer ausfallen.