Nichtständige Kommission Digitales


Die Nichtständige Kommission Digitales, hervorgegangen aus einem 2016 eingesetzten Arbeitsstab Internet, hat ein Stück Pionierarbeit geleistet: Es galt nicht nur, sich völlig neuen Technologien und ihren gesellschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen zuzuwenden, sondern dabei auch noch die besondere Geschlechterrelevanz herauszuarbeiten. Die federführende fachliche Gestaltung des 43. djb-Bundeskongresses 2019, die sich mit den rechts- und frauenpolitischen Herausforderungen der Digitalisierung beschäftigte, hat der Diskussion im Verband wichtige Impulse gegeben. Auch darüber hinaus haben Positionen der Kommission den rechts- und frauenpolitischen Diskurs mit beeinflusst: So finden sich nicht wenige ihrer Forderungen in den Empfehlungen des Gutachtens zum Dritten Gleichstellungsbericht wieder. Neben der frauenpolitischen und rechtlichen Begleitung gesetzgeberischer nationaler und europäischer Prozesse sieht die Kommission in der Ausrichtung von Veranstaltungen und der Zusammenarbeit mit NGOs wichtige Aktionsformen, die sie intensiv nutzt.

Die Kommission beschäftigt sich ganzheitlich mit dem Thema Digitalisierung.

Persönlichkeitsschutz im Netz ist ein bedeutsamer Schwerpunkt, bei dem die Kommission eng mit der Kommission Strafrecht kooperiert. Hatespeech als digitale Gewalt gegen Frauen und als Demokratie gefährdendes Phänomen muss auf allen Ebenen bekämpft werden. Einen besonderen Blick richtet die Kommission auf die Rolle des Internets als „antifeministische Radikalisierungsmaschine“, die Frauenhass eine neue Qualität und Wucht verleiht, extremistische Haltungen begünstigt und potenziert und sogar zu Terrorakten führen kann. Bei der Erarbeitung von rechtlichen Interventionsstrategien kam der fachlichen Begleitung von Gesetzen wie dem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ oder dem „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ besondere Bedeutung zu. Aktuell geht es darum, bei der Umsetzung des auf europäischer Ebene verabschiedeten Digital Services Act die Geschlechterperspektive einzubringen und nicht hinter den Standard des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zurückzufallen.

Auch das Thema der Regulierung von Algorithmen entfaltet in diesem Kontext Relevanz. Dass Technik keineswegs neutral ist, zeigt die Beschäftigung mit Algorithmen, die strukturelle Diskriminierung widerspiegeln, perpetuieren und potenzieren. Die Kommission hat sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt am rechtlichen Diskurs beteiligt, etwa 2020 durch ihre Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichen Konsultation zum Weißbuch der Europäischen Kommission zur Künstlichen Intelligenz oder 2021 durch eine Positionierung zur EU-KI-Verordnung als einziger frauenpolitischer Verband bei einem Stakeholder Gespräch im BMJV. Zu den europäischen Entwürfen einer KI-Verordnung und eines Datengesetzes (DataAct) hat die Kommission Stellungnahmen vorgelegt. Die Herausforderung, in der digitalen Transformation eine geschlechtergerechte Datennutzung sicherzustellen und Datenqualitätsstandards zu definieren sowie der Diskriminierungsgefahr durch algorithmische Entscheidungssysteme zu begegnen, wird die Kommission aktuell weiter beschäftigen. Für die Regulierung von Algorithmen und künstlicher Intelligenz werden in den nächsten Jahren wichtige Weichenstellungen auf europäischer Ebene erwartet. Mehr Informationen gibt es auch in unserer 2023 veröffentlichten Stellungnahme zur Digitalstrategie der Bundesregierung.

Die Kommission ist maßgeblich am Fokusthema Digitale Gewalt beteiligt.

Vorsitzende

Anke Stelkens

Kontakt: anke.stelkens@djb.de

 

Pressemitteilungen und Stellungnahmen


Anlässlich des heutigen Beschlusses eines weltweit ersten Gesetzes zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) – der KI-Verordnung durch das… mehr 

Jedes Jahr Anfang März finden die Global Open Data Days statt, die auf die gesellschaftliche Bedeutung offener Daten hinweisen. Der Deutsche… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) erstmals eine einheitliche… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert in einer aktuellen Stellungnahme Verbesserungen in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt anlässlich der anstehenden Evaluierung der DSGVO Stellung.[1] Der djb ist ein unabhängiger… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die am 6. Februar 2024 erzielte Einigung über die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen… mehr 

Anlässlich des diesjährige Safer Internet Day (SID) fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nicht nur die technischen, sondern auch die… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme die weiteren Bemühungen der Bundesregierung um die Digitalisierung… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) begrüßt die weiteren Bemühungen um die Digitalisierung der Justiz. Sie sind für eine zeitgemäße Justiz nicht… mehr 

Am 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt dies zum Anlass, um… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) verlässt die Plattform X, vormals Twitter. Stattdessen nutzen wir ab sofort die alternativen… mehr 

Die EU hat nach langjährigem Ringen die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Juni 2023… mehr 

djb in der Presse


In mehreren Berichten erzählen Betroffene von sexualisierter Gewalt im Metaverse. Doch die aktuelle Rechtslage schützt Betroffene kaum. Auch der Deutsche Juristinnenbund stellte im Juni 2023 zu sexualisierter Gewalt durch Bilder fest, es bestehe ein „lückenhafter und unsystematischer strafrechtlicher Schutz Erwachsener“. Link zur Webseite öffnen

Der Deutsche Juristinnenbund kritisiert den „strafrechtlichen Schutz [von Erwachsenen] vor bildbasierter sexualisierter Gewalt“ als lückenhaft. Betroffene können zwar rechtlich gegen Deepfake Pornografie vorgehen, doch anders als Upskirting oder Downblousing (§ 184k StGB) gibt es keine explizite strafrechtliche Regelung für diesen Sachverhalt. Link zur Webseite öffnen

Wurde mittels KI ein Bild erstellt oder zugänglich gemacht, das eine Person sexualbezogen wiedergibt, und diese Person hat dem nicht eingewilligt, handelt es sich um bildbasierte sexualisierte Gewalt, schreibt der Deutsche Juristinnenbund. Hier gilt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild.  Link zur Webseite öffnen

Auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Aidshilfe oder die Neuen deutschen Medienmacher:innen haben X verlassen, ebenso mehrere juristische Verbände wie der Deutsche Juristinnenbund oder die Neue Richtervereinigung. Link zur Webseite öffnen

Womöglich müsse ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, um effektiver gegen Deepfake- Pornografie vorgehen zu können und mögliche Täter und Täterinnen abzuschrecken. Ähnliches hat auch bereits der Deutsche Juristinnenbund empfohlen, der ebenfalls „Lücken im strafrechtlichen Schutz vor bildbasierter sexualisierter Gewalt“ sieht. Link zur Webseite öffnen

Auch der Deutsche Juristinnenbund stellte in seinem Policy Paper «Bekämpfung bildbasierter sexualisierter Gewalt» von Juni dieses Jahres fest, dass das Thema im deutschen Strafrecht lückenhaft und unsystematisch geregelt sei.  Link zur Webseite öffnen

Allein um sich juristisch gegen bildbasierte Gewalt zu wehren, müssen Betroffene oft hohe Hürden überwinden. Die Rechtslage ist ein Flickenteppich. Der deutsche Juristinnenbund möchte die Lücken gerne stopfen und fordert etwa eine Reform des Strafrechts. Derzeit arbeiten sowohl die EU als auch das Bundesjustizministerium an neuen Gesetzen gegen digitale Gewalt. Link zur Webseite öffnen

Der Deutsche Juristinnenbund hat einen Plan gegen bildbasierte Gewalt vorgelegt. Es geht um Menschen, die sich niemals nackt im Netz zeigen wollten. Das Strafrecht sei hierzu „vollkommen unsystematisch und lückenhaft“. Insgesamt 15 Forderungen sollen das ändern. Der Überblick. Link zur Webseite öffnen

Justizminister Marco Buschmann plant ein digitales Gewaltschutzgesetz. Es soll Hassbetroffene auch vor anonymer Hetze schützen. Für einen Anspruch auf Accountsperren haben sich auch schon so unterschiedliche Gruppierungen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Hate-Aid, der Deutsche Juristinnenbund und der Bund Deutscher Kriminalbeamter eingesetzt. Link zur Webseite öffnen

Prof. Dr. Nikolaus Forgó von der Universität Wien spricht mit Anke Stelkens. Sie ist Rechtsanwältin in München und Vorsitzende der Kommission Digitales des Deutschen Juristinnenbundes. Der Deutsche Juristinnenbund hat sich in einer Stellungnahme ausführlich mit der Digitalisierungsstrategie der deutschen Bundesregierung befasst und dabei insbesondere Fragen der Geschlechtergerechtigkeit in den Blick genommen. Link zur Webseite öffnen

Der Deutsche Juristinnenbund fordert Genderkompetenz beim Aufbau von Strukturen für Open Data sowie mehr geschlechtsbezogene Datenerfassungen und -analysen. Nur so ließen sich die Chancen nutzen, die Digitalisierung für Geschlechtergerechtigkeit bietet. Die Juristinnen argumentieren: Wenn datenbasierte Entscheidungen getroffen werden, für die geschlechts bezogene Daten relevant sind, diese aber nicht zugrunde liegen, dann werden die Lebenswirklichkeit und die Bedürfnisse von Frauen nicht berücksichtigt. So werden im Gesundheitswesen, in der Pflege oder auch bei der Polizeilichen Kriminalstatistik, beispielsweise im Bereich Hasskriminalität, Daten noch nicht ausreichend nach Geschlecht erfasst. Werden dagegen datenbasierte Entscheidungen getroffen, für die geschlechtsbezogene Daten keine Relevanz haben dürfen, bei denen die Daten aber den Gender-Bias unsichtbar in sich tragen, wird Diskriminierung bestätigt und fortgeschrieben – ein bekanntes Problem im Bereich Arbeits- und Personalrecht. Link zur Webseite öffnen

"Frauen werden, anders als Männer, typischerweise sexistisch angegriffen, pornografisch angepöbelt und riskieren - neben den sonst üblichen Drohungen - explizite und detaillierte Vergewaltigungsankündigungen" – ein Bericht über die djb-Stellungnahme zur geplante Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vom 17. Januar 2020. Link zur Webseite öffnen