Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht


Eine wirklich gleichberechtigte Gesellschaft kann nur mit einem Familienrecht verwirklicht werden, das sich von geschlechterbezogener Diskriminierung befreit und die Vielfalt von Lebensmodellen umfassend berücksichtigt. Unterhaltsansprüche und Familienleistungen (wie Unterhaltsvorschuss und Kindergeld) müssen daher verschiedene Familien- und Betreuungsmodelle passend abbilden. Zugleich fehlt es weiterhin an der notwendigen Berücksichtigung von vorangegangener Partnergewalt in Sorge- und Umgangsverfahren. Der djb spricht sich hier für die vollumfängliche Berücksichtigung der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbulkonvention aus.

Ein besonderes Interesse der Kommission gilt dem Abstammungsrecht. Stetig erinnert der djb daran, dass auch und gerade nach der Einführung der „Ehe für Alle“ 2017 weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht. Bis heute können etwa zwei verheiratete Frauen, anders als heterosexuelle Ehepaare, nicht gemeinsam eine originäre rechtliche Elternschaft begründen. Die nicht gebärende Mutter muss sich einem belastenden und stigmatisierenden Adoptionsverfahren aussetzen, was dem Kindeswohl widerspricht. Die Stiefkindadoption ist keine gleichwertig absichernde Alternative zur gesetzlichen Elternschaft im Zeitpunkt der Geburt. Das Kind hat kein eigenes Antragsrecht; trennen sich die Eltern oder stirbt ein Elternteil, bevor das Familiengericht die Adoption ausgesprochen hat, bleibt das Kind dauerhaft das Kind einer alleinerziehenden Mutter.

Der djb widmet sich auch dem Recht der ehelichen und nicht-ehelichen Paarbeziehungen und thematisiert dabeidie aktuell diskutierte Idee einer sog. Verantwortungsgemeinschaft. Zentral ist dabei für den djb, Abhängigkeits- und Ungleichheitsverhältnisse insbesondere von Frauen, die Care-Aufgaben übernehmen, nicht noch weiter zu verstärken.

Daneben beschäftigt sich die Kommission mit Reformbedarfen im Erbrecht: unter anderem betreffend die Sicherung des Familienheims für den überlebenden Ehegatten, in der Regel noch immer die Frau, sowie die Überarbeitung des Pflichtteilsrechts.

Auch Diskriminierungen aufgrund der (geschlechtlichen) Identität sind weiterhin für viele Menschen alltäglich. Die Einführung des dritten Geschlechtseintrags „divers“ im Personenstandsrecht sowie das Verbot von sogenannten Konversionstherapien für Minderjährige waren wichtige Meilensteile. Aktuell zeigt aber das Ringen um das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, wie schwer es ist, eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität tatsächlich für alle Menschen zu ermöglichen. Der djb begleitet diesen Gesetzgebungsprozess.

Schließlich wird der Entwurf zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen kritisch begleitet und die (Unterhalts-)Rechte der nichtehelichen Mutter in den Blick genommen.

Die Kommission war für die Durchführung des 46. Bundeskongresses im September 2025 in Kassel verantwortlich.

Vorsitzende

Prof. Dr. Anna Lena Göttsche

Kontakt: anna-lena.goettsche@djb.de

 

Pressemitteilungen und Stellungnahmen


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djb in der Presse


Die kürzlich neugewählte Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Prof.in Susanne Baer, hat den Referent:innn-Entwurf des Bundesjustizministerums vom 25. August zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt grundsätzlich begrüßt, mahnt aber zugleich, dass es am einem umfassenden Konzept fehlt. Link zur Webseite öffnen

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kritisiert der Deutsche Juristinnenbund (djb) das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen. Link zur Webseite öffnen

Das aktuelle Familienrecht bildet die Lebensrealitäten vieler Menschen in Deutschland nicht mehr ab. Im Rahmen des 46. djb-Bundeskongresses des Deutschen Juristinnenbund e.V. sollen unter dem Titel „Recht. Macht. Familie.“ zentrale Reformbedarfe ins Zentrum der Debatte gerückt werden. Link zur Webseite öffnen

Das Familienrecht bilde die Lebensrealitäten vieler Menschen nicht mehr ab, meint die Kasseler Familienrichterin Gudrun Lies-Benachib. Sie engagiert sich im Deutschen Juristinnenbund, der den Reform-Bedarf jetzt auf einem Kongress in Kassel diskutiert. Link zur Webseite öffnen

Wer bekommt das Sorgerecht, wenn sich die Eltern trennen? Wie wird das Vermögen aufgeteilt, wenn die Ehe scheitert. Das Familienrecht betrifft zahlreiche Menschen - ab heute beschäftigt sich damit der prominent besetzte Bundeskongress des Deutschen Juristinnenbunds. Link zur Webseite öffnen

Der djb hat den vom Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um vor­ge­leg­ten Re­fe­ren­ten­ent­wurf zur Va­ter­schafts­an­fech­tung deut­lich kri­ti­siert. Er er­fül­le die Er­war­tun­gen an eine grund­le­gen­de Re­form des Ab­stam­mungs­rechts nicht, so der Ver­band. Link zur Webseite öffnen

Der Deut­sche Ju­ris­tin­nen­bund (djb) kri­ti­siert den Ko­ali­ti­ons­ver­trag aus gleich­stel­lungs­po­li­ti­scher Sicht. Teils setze Schwarz-Rot die fal­schen Ak­zen­te, teils fehl­ten ent­schei­den­de In­itia­ti­ven und Re­for­men, ins­be­son­de­re im Be­reich Ge­schlech­ter­ge­rech­tig­keit. Link zur Webseite öffnen

Die Re­ge­lun­gen im Un­ter­halts­recht, im Kind­schafts­recht und im Ab­stam­mungs­recht gehen an der Le­bens­wirk­lich­keit vie­ler Men­schen vor­bei. Der Deut­sche Ju­ris­tin­nen­bund sieht daher alle Par­tei­en ge­for­dert, den be­stehen­den Re­form­stau im Fa­mi­li­en­recht in der nächs­ten Le­gis­la­tur­pe­ri­ode zu be­he­ben. Link zur Webseite öffnen

An dem Entwurf des damals noch FDP-geführten Justizministeriums gab es allerdings Kritik von queeren Organisationen: unter anderem fehle eine rückwirkende Regelung für vor der Reform geborene Kinder. Auch die Elternschaft von trans, inter und nicht binären Personen bliebe weiterhin ungesichert. Dies schrieben die Initiative von Regenbogenfamilien Nodoption, der LSVD+ - Verband Queere Vielfalt, der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Jurist*innen (BASJ) im Oktober in einer gemeinsamen Stellungnahme. Link zur Webseite öffnen

Lucy Chebout ist Fachanwältin für Familienrecht bei der Berliner Kanzlei Raue und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Link zur Webseite öffnen

Bereits in der vergangenen Woche hatten 30 Verbände und Unternehmen in einem offenen Brief an die Bundesregierung appelliert, die Familienstartzeit endlich einzuführen.  Link zur Webseite öffnen

Im Koalitionsvertrag der Ampel ist die Einführung einer zweiwöchigen Familienstartzeit vorgesehen. Jetzt fordern Verbände und Unternehmen, diese endlich umzusetzen. Link zur Webseite öffnen

Nach der Geburt eines Kindes sollen Väter zwei Wochen lang bezahlt bei der Familie bleiben dürfen. Der Vaterschaftsurlaub soll 2024 gesetzlich verankert werden. Deutschland kommt bei der Umsetzung allerdings nicht voran. Ein Bündnis verschiedener Verbände hat nun einen offenen Brief an den Bundeskanzler geschrieben. Link zur Webseite öffnen

Mehrere Verbände und Unternehmen fordern die Bundesregierung auf, die vergütete Zwei-Wochen-Auszeit nach der Geburt eines Kindes wie versprochen einzuführen. In einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und mehrere Kabinettsmitglieder, darunter Familienministerin Lisa Paus (Grüne), dringen die 30 Unterzeichner darauf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienstartzeit endlich umzusetzen. Link zur Webseite öffnen

In einem eindringlichen Appell fordern zahlreiche Verbände und Unternehmen die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienstartzeit endlich umzusetzen. In einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz und weitere Kabinettsmitglieder, darunter auch Familienministerin Lisa Paus, dringen die 30 Unterzeichner auf zügige Maßnahmen zur Einführung der zweiwöchigen, vergüteten Auszeit nach der Geburt eines Kindes. Link zur Webseite öffnen

Ein Bündnis aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft appelliert in einem Offenen Brief an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte sogenannte Familienstartzeit in die Tat umzusetzen. Die geplante zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes – für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender – müsse noch in diesem Jahr in Kraft treten, fordern die Initiatoren des Offenen Briefes am Donnerstag in Berlin. Link zur Webseite öffnen

Das Gesetz zur „Familienstartzeit“ lässt immer noch auf sich warten. In der Gesellschaft trifft das auf Unverständnis. In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordern 35 Unterzeichner aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft nun gemeinsam: „Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten kann!“ Link zur Webseite öffnen

Ein Bündnis von Institutionen aus Gesellschaft und Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass Väter kurz nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen lang bezahlt von der Arbeit freigestellt werden. Der Appell wurde in einem offenen Brief veröffentlicht. Link zur Webseite öffnen

35 Unterzeichner:innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft – vom Großkonzern bis zum kleinen Betrieb – fordern in einem Offenen Brief an die Bundesregierung: "Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten kann".  Link zur Webseite öffnen

Sie soll Fa­mi­li­en ent­las­ten und für mehr Zeit nach der Ge­burt eines Kin­des sor­gen: die Fa­mi­li­en­start­zeit. Um­ge­setzt ist das seit lan­gem ver­spro­che­ne Vor­ha­ben noch nicht. Jetzt for­dern meh­re­re Ver­bän­de und Un­ter­neh­men die Bun­des­re­gie­rung auf, die ver­gü­te­te Zwei-Wo­chen-Aus­zeit nach der Ge­burt eines Kin­des end­lich ein­zu­füh­ren. Link zur Webseite öffnen

Mehrere Verbände und Unternehmen fordern die Bundesregierung auf, die vergütete Zwei-Wochen-Auszeit nach der Geburt eines Kindes wie versprochen einzuführen. In einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und mehrere Kabinettsmitglieder, darunter Familienministerin Lisa Paus (Grüne), dringen die 30 Unterzeichner darauf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienstartzeit endlich umzusetzen. Link zur Webseite öffnen

Auch Ratingens Gleichstellungsbeauftragte unterstützt einen Offenen Brief an die Bundesregierung, denn der angekündigte Gesetzentwurf zum Familienstartzeitgesetz lässt auf sich warten. Link zur Webseite öffnen

Zur Veröffentlichung des offenen Briefs von Unternehmen und Zivilgesellschaft an die Bundesregierung „Bringen Sie die Familienstartzeit jetzt endlich auf den Weg!” erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend: Link zur Webseite öffnen

Frauenverbände wie der Deutsche Juristinnenbund, der Deutsche Frauenrat und der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) das Gesetz. Es geht ihnen sogar nicht weit genug: In einer Petition unter dem Titel "Ja zur Selbstbestimmung" hatten sie sich für eine weitergehende Liberalisierung der Geschlechtszuordnung ausgesprochen.  Link zur Webseite öffnen