Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht


Eine wirklich gleichberechtigte Gesellschaft kann nur mit einem Familienrecht verwirklicht werden, das sich von geschlechterbezogener Diskriminierung befreit und die Vielfalt von Lebensmodellen umfassend berücksichtigt. Unterhaltsansprüche und Familienleistungen (wie Unterhaltsvorschuss und Kindergeld) müssen daher verschiedene Familien- und Betreuungsmodelle passend abbilden. Zugleich fehlt es weiterhin an der notwendigen Berücksichtigung von vorangegangener Partnergewalt in Sorge- und Umgangsverfahren. Der djb spricht sich hier für die vollumfängliche Berücksichtigung der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbulkonvention aus.

Ein besonderes Interesse der Kommission gilt dem Abstammungsrecht. Stetig erinnert der djb daran, dass auch und gerade nach der Einführung der „Ehe für Alle“ 2017 weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht. Bis heute können etwa zwei verheiratete Frauen, anders als heterosexuelle Ehepaare, nicht gemeinsam eine originäre rechtliche Elternschaft begründen. Die nicht gebärende Mutter muss sich einem belastenden und stigmatisierenden Adoptionsverfahren aussetzen, was dem Kindeswohl widerspricht. Die Stiefkindadoption ist keine gleichwertig absichernde Alternative zur gesetzlichen Elternschaft im Zeitpunkt der Geburt. Das Kind hat kein eigenes Antragsrecht; trennen sich die Eltern oder stirbt ein Elternteil, bevor das Familiengericht die Adoption ausgesprochen hat, bleibt das Kind dauerhaft das Kind einer alleinerziehenden Mutter.

Der djb widmet sich auch dem Recht der ehelichen und nicht-ehelichen Paarbeziehungen und thematisiert dabeidie aktuell diskutierte Idee einer sog. Verantwortungsgemeinschaft. Zentral ist dabei für den djb, Abhängigkeits- und Ungleichheitsverhältnisse insbesondere von Frauen, die Care-Aufgaben übernehmen, nicht noch weiter zu verstärken.

Daneben beschäftigt sich die Kommission mit Reformbedarfen im Erbrecht: unter anderem betreffend die Sicherung des Familienheims für den überlebenden Ehegatten, in der Regel noch immer die Frau, sowie die Überarbeitung des Pflichtteilsrechts.

Auch Diskriminierungen aufgrund der (geschlechtlichen) Identität sind weiterhin für viele Menschen alltäglich. Die Einführung des dritten Geschlechtseintrags „divers“ im Personenstandsrecht sowie das Verbot von sogenannten Konversionstherapien für Minderjährige waren wichtige Meilensteile. Aktuell zeigt aber das Ringen um das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, wie schwer es ist, eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität tatsächlich für alle Menschen zu ermöglichen. Der djb begleitet diesen Gesetzgebungsprozess.

Schließlich wird der Entwurf zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen kritisch begleitet und die (Unterhalts-)Rechte der nichtehelichen Mutter in den Blick genommen.

Vorsitzende

Prof. Dr. Anna Lena Göttsche

Kontakt: anna-lena.goettsche@djb.de

 

Pressemitteilungen und Stellungnahmen


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Wie in jedem Jahr kurz vor Weihnachten ist nun die mit Spannung erwartete Düsseldorfer Tabelle 2024 da. „Leider profitieren unterhaltsberechtigte… mehr 

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Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) äußert sich anlässlich des Regierungsentwurfs erneut umfassend zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz. „Das… mehr 

I. Anlass und Umfang der Stellungnahme Im Mai wurde der Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz veröffentlicht. Der djb hat, wie zahlreiche… mehr 

djb in der Presse


Lucy Chebout ist Fachanwältin für Familienrecht bei der Berliner Kanzlei Raue und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Link zur Webseite öffnen

Bereits in der vergangenen Woche hatten 30 Verbände und Unternehmen in einem offenen Brief an die Bundesregierung appelliert, die Familienstartzeit endlich einzuführen.  Link zur Webseite öffnen

Im Koalitionsvertrag der Ampel ist die Einführung einer zweiwöchigen Familienstartzeit vorgesehen. Jetzt fordern Verbände und Unternehmen, diese endlich umzusetzen. Link zur Webseite öffnen

Nach der Geburt eines Kindes sollen Väter zwei Wochen lang bezahlt bei der Familie bleiben dürfen. Der Vaterschaftsurlaub soll 2024 gesetzlich verankert werden. Deutschland kommt bei der Umsetzung allerdings nicht voran. Ein Bündnis verschiedener Verbände hat nun einen offenen Brief an den Bundeskanzler geschrieben. Link zur Webseite öffnen

Mehrere Verbände und Unternehmen fordern die Bundesregierung auf, die vergütete Zwei-Wochen-Auszeit nach der Geburt eines Kindes wie versprochen einzuführen. In einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und mehrere Kabinettsmitglieder, darunter Familienministerin Lisa Paus (Grüne), dringen die 30 Unterzeichner darauf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienstartzeit endlich umzusetzen. Link zur Webseite öffnen

In einem eindringlichen Appell fordern zahlreiche Verbände und Unternehmen die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienstartzeit endlich umzusetzen. In einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz und weitere Kabinettsmitglieder, darunter auch Familienministerin Lisa Paus, dringen die 30 Unterzeichner auf zügige Maßnahmen zur Einführung der zweiwöchigen, vergüteten Auszeit nach der Geburt eines Kindes. Link zur Webseite öffnen

Ein Bündnis aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft appelliert in einem Offenen Brief an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte sogenannte Familienstartzeit in die Tat umzusetzen. Die geplante zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes – für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender – müsse noch in diesem Jahr in Kraft treten, fordern die Initiatoren des Offenen Briefes am Donnerstag in Berlin. Link zur Webseite öffnen

Das Gesetz zur „Familienstartzeit“ lässt immer noch auf sich warten. In der Gesellschaft trifft das auf Unverständnis. In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordern 35 Unterzeichner aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft nun gemeinsam: „Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten kann!“ Link zur Webseite öffnen

Ein Bündnis von Institutionen aus Gesellschaft und Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass Väter kurz nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen lang bezahlt von der Arbeit freigestellt werden. Der Appell wurde in einem offenen Brief veröffentlicht. Link zur Webseite öffnen

35 Unterzeichner:innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft – vom Großkonzern bis zum kleinen Betrieb – fordern in einem Offenen Brief an die Bundesregierung: "Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten kann".  Link zur Webseite öffnen

Sie soll Fa­mi­li­en ent­las­ten und für mehr Zeit nach der Ge­burt eines Kin­des sor­gen: die Fa­mi­li­en­start­zeit. Um­ge­setzt ist das seit lan­gem ver­spro­che­ne Vor­ha­ben noch nicht. Jetzt for­dern meh­re­re Ver­bän­de und Un­ter­neh­men die Bun­des­re­gie­rung auf, die ver­gü­te­te Zwei-Wo­chen-Aus­zeit nach der Ge­burt eines Kin­des end­lich ein­zu­füh­ren. Link zur Webseite öffnen

Mehrere Verbände und Unternehmen fordern die Bundesregierung auf, die vergütete Zwei-Wochen-Auszeit nach der Geburt eines Kindes wie versprochen einzuführen. In einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und mehrere Kabinettsmitglieder, darunter Familienministerin Lisa Paus (Grüne), dringen die 30 Unterzeichner darauf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienstartzeit endlich umzusetzen. Link zur Webseite öffnen

Auch Ratingens Gleichstellungsbeauftragte unterstützt einen Offenen Brief an die Bundesregierung, denn der angekündigte Gesetzentwurf zum Familienstartzeitgesetz lässt auf sich warten. Link zur Webseite öffnen

Zur Veröffentlichung des offenen Briefs von Unternehmen und Zivilgesellschaft an die Bundesregierung „Bringen Sie die Familienstartzeit jetzt endlich auf den Weg!” erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend: Link zur Webseite öffnen

Frauenverbände wie der Deutsche Juristinnenbund, der Deutsche Frauenrat und der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) das Gesetz. Es geht ihnen sogar nicht weit genug: In einer Petition unter dem Titel "Ja zur Selbstbestimmung" hatten sie sich für eine weitergehende Liberalisierung der Geschlechtszuordnung ausgesprochen.  Link zur Webseite öffnen

Die Fachwelt – vom Deutschen Juristinnenbund bis zum Kinderhilfswerk – lehnte das Gesetz überwiegend ab. Es sei für viele Mädchen keine Hilfe, sondern eher ein Schock, wenn ihnen nach der gemeinsamen Flucht der Ehemann weggenommen wird und sie in ein Heim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kommen.  Link zur Webseite öffnen

Die Berliner Anwältin Lucy Chebout kämpft dafür, dass lesbische Ko-Mütter nicht länger von einem Paragrafen aus dem Jahr 1954 diskriminiert werden. Sie hat damit den Bundesjustizminister zu einem seltenen Schritt bewegt. Link zur Webseite öffnen

Justizminister Marco Buschmann will Menschen auch abseits der Ehe rechtlich Verantwortung füreinander übernehmen lassen. Unter Juristen sorgt die Idee für Unverständnis. So bemängelt unter anderem der Deutsche Juristinnenbund, dass eine solche Alternative zur Ehe in Deutschland nicht nötig sei. Link zur Webseite öffnen

Ein Mann würgt seine Partnerin, schlägt oder manipuliert sie. Sie zeigt ihn an - und die Staatsanwaltschaft sagt: kein öffentliches Interesse. Kein Einzelfall: Häusliche Gewalt hat oft keine Konsequenzen für die Täter. Julia Cruschwitz vom MDR recherchiert seit Jahren zu Gewalt gegen Frauen.  Link zur Webseite öffnen

Lucy Chebout, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, erwartet vom Eckpunktepapier, dass es die Diskriminierung beseitigt, „ohne neue Differenzierungen in das Recht der Eltern-Kind-Zuordnung einzuführen“, etwa was die Art der Samenspende angeht.  Link zur Webseite öffnen

DER SPIEGEL würdigt die Arbeit der Anwältin Lucy Chebout und widmet der Juristin einen Beitrag in der Serie „Helden des Alltags“. Lucy Chebout setzt sich als Juristin insbesondere für die Rechte queerer Menschen und Familien ein. Link zur Webseite öffnen

Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht, wird in diesem Film zu Gewaltschutz im Familienrecht interviewt. Link zur Webseite öffnen

Vorschläge, wie es gehen kann, liegen vor: Der Deutsche Juristinnenbund, der Lesben- und Schwulenverband, NoDoption und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen haben Leitplanken für eine zügige Reform des Abstammungsrechts erarbeitet. Link zur Webseite öffnen

Unterstützt wurde die Mutter des Kindes vom Deutschen Juristinnenbund. „Wenn der biologische Vater am Sorgerecht beteiligt wird, ist das ein Einfallstor für viele weitere Konflikte, zum Beispiel um den Wohnort oder die Schulwahl“, warnte Vizepräsidentin Lucy Chebout. Link zur Webseite öffnen