Wanderausstellung Jüdische Juristinnen und Juristinnen Jüdischer Herkunft


Jüdische Juristinnen / Juristinnen jüdischer Herkunft

Die Ausstellung zum Thema "Jüdische Juristinnen und Juristinnen jüdischer Herkunft" porträtiert 17 Frauen, die viele weitere jüdische oder von den Nationalsozialisten als jüdisch verfolgte Juristinnen der ersten Juristinnengeneration repräsentieren. Ergänzt werden die Biografien durch Tafeln u.a. mit Erläuterungen zur Zulassung von Frauen zu den juristischen Berufen, zur Gründung des Juristinnen-Vereins 1914, zu Berufsverboten, Vertreibung, Ermordung, Exil, Remigration und Restitution.

Die Juristinnen haben sich ihr Jurastudium, den Abschluss mit dem Zweiten Staatsexamen und ihre juristische Berufstätigkeit in Deutschland oft hart und noch in höherem Alter erkämpft und ein paar Jahre später alles wieder verloren. Die Ausstellung folgt dem Leben und Wirken von einigen dieser Juristinnen. Nicht nur, damit sie nicht vergessen werden, sondern unter anderem auch um zu zeigen, welche große Rolle sie in der Weimarer Republik für das Entstehen der Demokratie spielten, welchen Anteil sie beim Entstehen des Feldes der sozialen Arbeit hatten und welchen Anteil beim Kampf der Frauen um gleiche Rechte.

 

Zulassung zu den juristischen Berufen

Erst zwischen 1900 und 1909 wurde Frauen das Studium an allen deutschen Universitäten und an allen Fakultäten gestattet. Dies galt auch für Frauen an den juristischen Fakultäten. Während die meisten Frauen ihre Universitätsabschlüsse den männlichen Mitstudenten vergleichbar absolvieren konnten, war dies den Juristinnen verwehrt. Bis auf Bayern, wo sie das erste juristische Staatsexamen ablegen konnten, durften Frauen zunächst nicht an den Staatexamina sowie dem juristischen Vorbereitungsdienst teilnehmen. Sie beendeten ihr Studium mit dem Doktorexamen. Nach dem Ersten Weltkrieg und der Revolution 1918 erhielten Frauen das Stimmrecht und in der Weimarer Verfassung die „grundsätzliche“ Gleichberechtigung. Nach einer intensiven Kampagne des 1914 gegründeten Juristinnen-Vereins (DJV) und des Bundes Deutscher Frauenvereine (BDF) wurden 1922 die juristischen Berufe für Frauen geöffnet.

Anteil jüdischer Frauen

Unter den ersten Juristinnen war der Anteil jüdischer Frauen bzw. Frauen jüdischer Herkunft sehr hoch. 1928, als es den ersten Zensus zu dieser Frage gab, machten 131 jüdische Frauen knapp 16 Prozent der Jurastudentinnen aus.

Der jüdische Anteil an der Bevölkerung betrug im Vergleich dazu nicht einmal ein Prozent. Im Deutschen Juristinnen-Verein waren 1919 31,4 Prozent der Frauen jüdisch. Der Anteil der jüdischen Frauen unter den Anwältinnen wurde auf ungefähr 25 Prozent geschätzt.

Nationalsozialistische Verfolgung

Die jüdischen Kolleginnen bzw. Kolleginnen jüdischer Herkunft hatten nur einige wenige Jahre, um sich berufliche Positionen zu erarbeiten, bis ihre Karrieren durch die „Machtergreifung“ Hitlers 1933 abrupt unterbrochen wurde. Sie verloren – als Jüdinnen und als Frauen – meist schon 1933 ihre Stellen, sei es in der Anwaltschaft oder der Justiz oder der Verwaltung. Bei den Berufsverboten ab 1933, basierend auf dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, blieb es nicht: Die Kolleginnen mussten untertauchen oder wurden ermordet. Gingen sie ins Exil, mussten sie erneut studieren und/oder Prüfungen ablegen, um weiter juristisch tätig sein zu können. Trotz aller mit der Existenzsicherung im Exil verbundener Schwierigkeiten kehrten die wenigsten Juristinnen nach 1945 nach Deutschland zurück.

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