Wahlarbeitszeit


Wahlarbeitszeit wird als ein wesentlicher Baustein für eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie begriffen, die wiederum für beide Geschlechter die Möglichkeit eines gleichberechtigten und partnerschaftlichen Lebens eröffnet. Ein Wahlarbeitszeitgesetz müsste sich einer durchaus komplexen Problematik annehmen: die persönlichen Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen mit den berechtigten betrieblichen Interessen der Unternehmen zum Ausgleich gebracht werden. Die Einräumung von Rechten gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber darf nicht dazu führen, dass die Geschlechtsrollen im Hinblick auf Familienpflichten und damit verbundenen Arbeitszeitnöten weiter verfestigt werden und Ausweichreaktionen der Arbeitgeberseite bei der Auswahl von Arbeitskräften provoziert werden. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass durch Ansprüche auf Anpassung von Arbeitszeiten nicht verstärkt prekäre Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Die Tarifvertragsparteien wie auch die Mitbestimmungsorgane müssen in die Verantwortung mit einbezogen werden. Ein wirksames Wahlarbeitszeitgesetz kann aber nicht nur ein arbeitsrechtliches sein; die mit ihm verfolgten Ziele bedürfen der Unterstützung und Abfederung durch Regulierungen im Sozialrecht und Steuerrecht.

Der Bericht der Gleichstellungskommission der Bundesregierung aus dem Jahre 2011 hat die Bedeutung der Arbeitszeit für die Bemühungen um Gleichstellung von Männern und Frauen deutlich herausgearbeitet und ein Wahlarbeitszeitgesetz als notwendigen Reformschritt gekennzeichnet. In der darauf folgenden Zeit ist die Frage der Arbeitszeit sowohl für die Familienpolitik wie für die Gleichstellungspolitik intensiver diskutiert worden.

Der djb hat einen Vorschlag für ein Wahlarbeitszeitgesetz erarbeitet, der in der djbZ Heft 3/2015 veröffentlicht und im Rahmen des 41. Bundeskongresses des djb in Münster vom 24. bis 27. September 2015 diskutiert wurde. Es liegt eine aktualisierte Fassung vor, die die Argumente aus den Diskussionen insbesondere während des Bundeskongresses berücksichtigt. Vom Konzept wurde außerdem eine Kurzfassung erarbeitet, die gerne als Referat oder zur argumentativen Unterstützung bei Diskussionen verwendet werden darf.

 

Weitere Informationen:

Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetz des djb

Kurzfassung