Wanderausstellung: 100 Jahre Frauen in juristischen Berufen


Von der Berufszulassung bis heute

Die Ausstellung „100 Jahre Frauen in juristischen Berufen“ ist im Rahmen der 2021 konzipierten und 2022 durchgeführten gleichnamigen djb-Kampagne entstanden. Anlass der Kampagne, die vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) finanziell gefördert wurde, war das 100-jährige Jubiläum des Gesetzes „über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege“ vom 11. Juli 1922 (Reichsgesetzblatt 1922 I, S. 573). Das Gesetz beseitigte endlich die formalen Hindernisse und gewährte Frauen Zugang zum Staatsexamen und schließlich zu den juristischen Berufen. Die Ausstellung im Rahmen der Kampagne bildet den Kampf um die Berufszulassung ab. Sie stellt die kurzen Jahre der Weimarer Republik dar, die NS-Zeit, das damit verbundene erneute Berufsverbot für Juristinnen, die Verfolgung vorrangig jüdischer Juristinnen, aber auch die juristischen Täterinnen und die Arbeit beeindruckender Juristinnen für die Gleichberechtigung im Recht und am Recht. Nach einem Jahrhundert zieht die Ausstellung eine Zwischenbilanz- Ausgehend von dem erfolgreichen Kampf für ein Berufsrecht in den Berufsfeldern, für die Frauen Anfang des 20. Jahrhunderts studiert haben, nimmt sie den enormen Beitrag, den Juristinnen im vergangenen Jahrhundert zu Rechtsstaat und Demokratie geleistet haben, in den Blick.

Ausleihe der Ausstellungstafeln

Die Ausstellung ist als Wanderausstellung konzipiert. Anlässlich der gleichnahmigen Kampagne wurde sie 2022 bei einem Festakt im Bundesministerium der Justiz gezeigt und machte an historisch relevanten Universitäten und Gerichten Station. Sie kann von geeigneten öffentlichen und privaten Institutionen wie z.B. Universitäten, Gerichten und Behörden, die sich mit dem Thema Berufszulassung von Juristinnen und der Gleichberechtigung im Recht und am Recht befassen, ausgeliehen werden. Die Ausstellung besteht aus 15 farbigen Roll-ups (215 x 85cm) und kann ohne großen technischen Aufwand präsentiert werden. Weiteres Zubehör ist nicht erforderlich. Es gibt eine empfohlene Reihenfolge der Tafeln. Die Ausstellungstafeln sind lichtundurchlässig, feuerbeständig und können auch vor Fenstern sowie – platzsparend – gegeneinandergestellt werden. Eine Leihgebühr entsteht nicht, jedoch sind die Kosten für den Transport der Ausstellung und Versicherungskosten sowie unter Umständen Gebühren für die Erneuerung der Fotolizenzen vom Aussteller zu tragen. Begleitend zur Ausstellung liegt eine kostenlose Broschüre vor, die ebenfalls bestellt werden kann.

 

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