Geschäftsordnung der Regionalgruppe Brüssel


§ 1

Die Regionalgruppe Brüssel umfasst alle Mitglieder des Deutschen Juristinnenbundes in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg sowie die Mitglieder, die diese Regionalgruppe frei gewählt haben.

§ 2

(1) Organe der Regionalgruppe Brüssel sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt mindestens alle 2 Jahre auf Einladung des Vorstandes zusammen. Sie entscheidet insbesondere über die Entlastung des bisherigen Vorstands und wählt den neuen Vorstand. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Teilnehmerinnen beschlussfähig.

§ 3

(1) Der Vorstand besteht aus der ersten Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowie der Schatzmeisterin und der Schriftführerin.

(2) Der Vorstand regelt die Angelegenheiten der Regionalgruppe. Er tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Die Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte.

§ 4

(1) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt. Wählbar ist, wer Mitglied der Regionalgruppe ist. Es genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine mehrfache Wiederwahl ist möglich.  Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung, es sei denn, ein Mitglied beantragt geheime Wahl.

§5

Im übrigen gilt die djb-Satzung in der Fassung vom 24. September 2005 sinngemäß.

Beschlossen am 21.11.2007