Geschäftsordnung der Regionalgruppe Bonn
Geschäftsordnung der Regionalgruppe Bonn im Rahmen des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen des Deutschen Juristinnenbundes
-Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen- e.V. (Stand: 09. November 2017)
§ 1
Die Regionalgruppe Bonn umfasst im Rahmen des Landesverbands Nordrhein-Westfalen des Deutschen Juristinnenbundes alle Mitglieder des Deutschen Juristinnenbundes in Bonn und Umgebung und die Mitglieder, die diese Regionalgruppe frei gewählt haben.
§ 2
Es gelten die Satzungen des Deutschen Juristinnenbundes und die Geschäftsordnung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen des Deutschen Juristinnenbundes in der jeweils gültigen Fassung nach Maßgaben der Änderungen, die sich aus dieser Geschäftsordnung ergeben.
§ 3
(1) Organe der Regionalgruppe Bonn sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
(2) Der Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, der Schatzmeisterin sowie bei Bedarf aus bis zu zwei Beisitzerinnen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und regelt die Vertretung der Regionalgruppe Bonn im Vorstand des Landesverbands Nordrhein-Westfalen.
(3) Die Mitgliederversammlung wird von der Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von einer Stellvertreterin, mit einmonatiger Frist unter Angabe der Tagesordnung in Textform einberufen und geleitet. An Mitglieder, die keinen E-Mail-Zugang haben, wird die Einladung zur Mitgliederversammlung per Post versandt.
§ 4
(1) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Mehrfache Wiederwahl ist für alle Vorstandsposten möglich.
(2) Die Wahl ist geheim, kann bei Konsens aber auch offen durchgeführt werden.