Die Kommission befasst sich mit rechtlichen Wegen zur gleichen Verteilung von Macht. Dazu gehören insbesondere gesetzliche Maßnahmen zur Förderung von Parität im Sinne von gleichberechtigter politischer Teilhabe, aber auch die Ausübung staatlicher Machtbefugnisse außerhalb der Parlamente, etwa in der Verwaltung und in der Justiz. Ergänzt wird die Arbeit der Kommission insoweit durch das Projekt „Frauen in die roten Roben“.
Weiterhin wirkt die Kommission auf die Verbesserung der Gleichstellungsgesetze auf Landes- und Bundesebene hin, die entgegen ihrer Zielrichtung vielfach Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht hinreichend verwirklichen. In diesem Zusammenhang befasst sie sich zudem mit der Frage, was die Anerkennung des sogenannten „dritten Geschlechts“ durch das Bundesverfassungsgericht für die Gleichstellungsgesetze bedeutet. Weiterhin begleitete die Kommission Entwicklungen des Migrations- und Integrationsrechts aus frauenpolitischer Perspektive.
In das Bündnis gegen ein Sexkaufverbot bringt die Kommission für den djb verfassungsrechtliche Vorgaben und einfachgesetzliche Vorgaben ein, um den Rechten von Frauen bestmöglich Geltung zu verschaffen. Zudem arbeitet die Kommission Handlungsoptionen für ein Verbot von „Gehsteigbelästigungen“ als Voraussetzung für den Schutz des Selbstbestimmungsrechts schwangerer Frauen aus.
Jüngst hat die Kommission ihre konfessionsübergreifende Arbeit zu frauenpolitischen Fragen des Religionsverfassungsrechts aufgenommen.