Compliance - Die EU-Wistleblower-Richtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland


Zoom-Veranstaltung der Regionalgruppe Bonn mit Prof. Dr. Cordula Meckenstock

Liebe Kolleginnen, liebe Interessentinnen,

 

in Zeiten von Wirecard-Skandal und Masken-Affären rückt  immer wieder ein Thema in den Vordergrund, das unsere Kollegin Prof. Dr. Cordula Meckenstock bereits Zeit ihres Berufslebens beschäftigt und und ihren Werdegang prägt: Compliance.

 

Wir laden Sie sehr herzlich ein zu unserer nächsten

Zoom-Veranstaltung zum Thema "Compliance - Die EU-Wistleblower-Richtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland" mit Prof. Dr. Cordula Meckenstock
am Donnerstag, den 15.04.2021, um 19.30 Uhr

 

Unser Gast Cordula Meckenstock hat das Thema Compliance schon aus vielen Blickwinkeln betrachten dürfen. Ihren beruflichen Werdegang startete sie zunächst als Anwältin ineiner internationalen Kanzlei. Anschließend wechselte sie in ein Bundesministerium, um dann doch den Weg in die Wirtschaft zurück zu finden. Sie war Mitarbeiterin und Leiterin von Compliance-Abteilungen in Unternehmen verschiedener Branchen (Industrie, Pharma, Energie, Medizintechnik, Logistik). Hier hat sie maßgeblich an der Konzeption, Einführung und operativer Umsetzung von Compliance-Systemen in den unterschiedlichsten internationalen Unternehmen mitgewirkt. Heute leitet Cordula Meckenstock die Bereiche Compliance, Ethics und Interne Revision in einem internationalen Pharmaunternehmen.

Daneben nimmt sie seit 2011 einen Lehrauftrag an der Universität Leipzig wahr und ist seit 2019 dort Honorarprofessorin für "Internationales Strafrecht und Compliance".
Im Jahr 2017 gründete sie zudem eine Beratungsfirma für mittelständische Unternehmen, die Compliance Kompakt GmbH.

Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit hat Cordula Meckenstock vielfältige Erfahrungen u.a. auch zum Thema Whistleblowing sammeln können. Als Whistleblower oder Hinweisgeber wird dabei eine Person bezeichnet, die einen Skandal aufdeckt oder brisante Erkenntnisse enthüllt und an die Medien weitergibt. Gerade der Umgang von Unternehmen und Behörden mit Whistleblowern im internationalen Vergleich ist ein spannender Aspekt ihrer Arbeit.

Der Schutz von Hinweisgebern ist in der EU bisher nur uneinheitlich geregelt. Die meisten EU-Länder gewähren nur teilweisen Schutz in bestimmten Wirtschaftszweigen oder für gewisse Kategorien von Arbeitnehmern. Die europäische Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern deckt viele Schlüsselbereiche des EU-Rechts ab. Das gilt z.B. sowohl für die Bekämpfung von Geldwäsche, den Datenschutz, den Schutz der finanziellen Interessen der Union, die Lebensmittel- und Produktsicherheit als auch für die Bereiche öffentliche Gesundheit, Umweltschutz und nukleare Sicherheit. Die Richtlinie soll bis Dezember 2021 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Sie garantiert Whistleblowern, sich auf sichere Kanäle zur Informationsweitergabe sowohl innerhalb von Unternehmen als auch gegenüber den Behörden verlassen zu können. Darüber hinaus sollen sie wirksam vor Entlassung, Belästigung oder anderen Formen von Vergeltungsmaßnahmen geschützt sein.

Wir freuen uns sehr, dass wir Cordula Meckenstock mit ihren umfangreichen Erfahrungen für einen Vortrag bei uns gewinnen konnten. Sie wird uns den Stand der Richtlinien-Umsetzung und die Auswirkungen für Hinweisgeber, Unternehmen und auch Behörden erläutern.

 

Bitte melden Sie sich per Mail an bei a.rupp-ra@t-online.de und kopieren Sie die nachfolgende Einverständniserklärung in Ihre Mail hinein. Erst dann können wir Ihnen den Zoom Link rechtzeitig vor der Veranstaltung zusenden.

"Ich bin einverstanden mit der Verarbeitung der Daten durch Zoom unter anderen in den USA.
Der damit einhergehenden Risiken hinsichtlich der Verarbeitung meiner persönlichen Daten bin ich mir bewusst."

 

Mit besten Grüßen

Andrea Rupp, Rechtsanwältin

Vorsitzende der Regionalgruppe Bonn des Deutschen Juristinnenbundes e.V.

Veranstaltungsdetails


Veranstaltungsort: virtuell (Zoom)
Veranstalter: RG Bonn

15.04.2021 - 19:30 Uhr

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