In Politik und Gesellschaft wird regelmäßig über Themen wie geschlechtergerechte Sprache, die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien oder Quotenregelungen diskutiert.
Obwohl Gleichstellungsgesetze, teilweise schon sehr lange, Regelungen zu diesen Punkten für die öffentliche Verwaltung vorsehen, werden sie selten direkt zum Thema. Dabei können Gleichstellungsgesetze auch für andere Rechtsbereiche als Vorbild dienen. Außerdem kann aus ihrer praktischen Umsetzung gelernt werden.
Tessa Hillermanns Vortrag soll einen Überblick zum Gleichstellungsrecht des öffentlichen Dienstes geben. Hierfür werden die Ziele und Instrumente von Gleichstellungsgesetzen aufgezeigt. Zudem wird auf einige aktuelle Diskussionen und Umsetzungsprobleme eingegangen. Dabei werden auch Weiterentwicklungsmöglichkeiten von Gleichstellungsgesetzen in den Blick genommen.
Die Referentin:
Tessa Hillermann studierte an der Universität Trier Rechtswissenschaft und promovierte dort anschließend zu Gleichstellungsgesetzen (Arbeitstitel: Die Gleichstellungsbeauftragte – eine verwaltungs- und rechtswissenschaftliche Standortbestimmung). Seit Februar 2021 ist sie Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht. Seit ihrem Umzug nach Hamburg gehört sie dem Landesverband an und ist zudem seit April 2020 Mitglied der nichtständigen Kommission „Leitbild: Vielfalt und Werte im djb“.
Für die Übermittlung der Zoom-Einwahldaten bitten wir um eine Anmeldung bis zum 3. November 2021, 13.00 Uhr.