Stellungnahme: 06-07


zum Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Niedersachsen)

Stellungnahme vom

Sehr geehrter Herr Minister Schünemann!

 

Für den Landesverband Niedersachsen des Deutschen Juristinnenbundes gebe ich folgende Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ab:

 

Der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes verwendet durch­gehend nur die männliche Sprachform „Beamter“, „Leiter“, „stellvertretender Leiter“ etc. Lediglich bei der Änderung des Niedersächsischen Disziplinargesetzes wird neben der männlichen auch die weibliche Sprachform benutzt.

 

Wir halten die Beschränkung des Niedersächsischen Beamtengesetzes auf die männ­liche Sprachform für diskriminierend. Sie könnte als Zeichen dahin verstanden wer­den, dass Niedersachsen Ämter mit leitenden Funktionen möglichst nicht an Frauen vergeben will.

 

Der Landesverband Niedersachsen des Deutschen Juristinnenbundes regt daher nach­drücklich an, die jetzige Gesetzesänderung zum Anlass zu nehmen, im Niedersächsi­schen Beamtengesetz auch die weibliche Bezeichnung einzuführen. Das ist nicht nur zeitgemäß, sondern vor allem ein Gebot der Pflicht aller staatlichen Stellen zur Gleichstellung der Frau nach Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ruth Schimmelpfeng-Schütte

1. Vorsitzende Landesverband Niedersachsen des Deutschen Juristinnenbundes