Stellungnahme: 07-23


zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Gleichbehandlung im Hessischen Landesrecht – Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HessGleichbG) zur Vorlage beim Innenausschuss des Hessischen Landtages

Stellungnahme vom

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Vorgaben der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien auch auf Landesebene umzusetzen. Auch der djb hält diese Umsetzung für europarechtlich geboten. Insbesondere die wortgleiche Übernahme der Diskriminierungsverbote aus § 1 AGG in die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften wird zur Rechts­einheit und Rechtsklarheit beitragen.

Der djb regt an, dass die Gelegenheit der Umsetzung genutzt wird, positive Maßnahmen i.S.v. § 5 AGG zur Frauenförderung insgesamt landesgesetzlich zu normieren. Zu kritisieren ist nach unserem Dafürhalten, dass der Gesetzentwurf ab Art. 5 nicht mehr auf die Zulässigkeit von Fördermaßnahmen eingeht. Der djb hält es zudem für geboten, dass künftig im HBG eine Anpassung an die Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 3 BBG vorgenommen wird.

Der djb hofft, in der nächsten Legislaturperiode zu einem ausgereiften Gesetzentwurf Stellung nehmen zu können, der dann auch die Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle vorsehen sollte.

Noreen von Schwanenflug
Vorsitzende des Landesverbands Hessen