Pressemitteilung: 24-10


Wichtig trotz großer Leerstelle: djb begrüßt EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die am 6. Februar 2024 erzielte Einigung über die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit Nachdruck als wichtigen historischen Schritt. „Die Richtlinie bietet erstmals auf europäischer Ebene ein umfassendes, für alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtendes Regelwerk zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und stellt insbesondere bei der Bekämpfung von digitaler Gewalt einen Meilenstein dar“, stellt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, fest. Mit der politischen Einigung über die von der Kommission am 8. März 2022 vorgeschlagene EU-Richtlinie, die nach langwierigen Verhandlungen erzielt wurde, kann diese Richtlinie nun noch vor den Europawahlen im Juni 2024 endgültig verabschiedet werden. Dies ist in Anbetracht der Zunahme rechtspopulistischer Parteien und der aktuellen Angriffe auf demokratische Systeme und Schutzmechanismen für Frauen dringend erforderlich.

Eine große Leerstelle bleibt: Wegen rechtlicher Bedenken insbesondere der Bundesregierung ist das Vergewaltigungsdelikt aus der Richtlinie gestrichen worden. Diese Blockadehaltung, die die Richtlinie insgesamt zeitweilig an den Rand des Scheiterns brachte, hat der djb bereits in einem Offenen Brief stark kritisiert. Somit wurde ein effektiver und einheitlicher strafrechtlicher Schutz in ganz Europa vor dieser schweren Form sexualisierter Gewalt gegen Frauen, unabhängig von ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort, verhindert.

„Mit Nachdruck zu begrüßen ist, dass es dem Europäischen Parlament zumindest gelungen ist, ein konsensbasiertes Verständnis einer Vergewaltigung bei den Bestimmungen zur Prävention und eine wirksame Überprüfungsklausel durchzusetzen“, betont Dilken Çelebi, die Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb. Die verabschiedete Richtlinie stellt so einen ersten wichtigen Schritt zu einer konsensbasierten Kultur sexueller Handlungen dar. Dies kann als Grundstein dafür dienen, dieses Verständnis künftig auch im Strafrecht als einen europaweiten Standard zu etablieren.