Am 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt dies zum Anlass, um in einer Themenwoche auf das Ausmaß und die Formen geschlechtsspezifischer Gewalt aufmerksam zu machen. „Spätestens seitdem die Istanbul-Konvention in Kraft getreten ist, wissen wir, dass Gewalt gegen Frauen ein entscheidender sozialer Mechanismus ist, durch den Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden. Sie ist geschlechtsspezifisch und hat strukturellen Charakter,“ stellt die Präsidentin des djb Ursula Matthiessen-Kreuder fest.
Zur Themenwoche „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ veröffentlicht die djb-Strafrechtskommission kommende Woche eine Online-Broschüre, in der neben den unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Gewaltformen auch auf rechtliche Missstände hingewiesen wird. Auf den offiziellen Social-Media-Kanälen des djb wird in der Woche vom 20. bis zum 26. November 2023 jeden Tag ein Thema aus der Broschüre vorgestellt.
Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie ist Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben. Die Vorsitzende der Strafrechtskommission, Dilken Çelebi, betont: „Ein wesentliches Hindernis für die Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ist die fehlende Anerkennung der Tatsache, dass sie zur erschreckenden Normalität unserer Gesellschaft gehört. Nur, wenn geschlechtsspezifische Gewalt als gesamtgesellschaftliches Problem anerkannt wird, können effektive Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung getroffen werden.“