Heute hat der Brandenburger Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition von SPD und Die Linke sowie der oppositionellen Fraktion Bündnis 90/Die Grünenein Gesetz beschlossen, das alle Parteien verpflichtet, ihre Landeslisten zur Parlamentswahl zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen zu besetzen. Ausnahmen für reine Frauen- oder Männerparteien sind vorgesehen. Die Parteien können entscheiden, ob die Liste mit einem Mann oder einer Frau beginnt – auf den folgenden Plätzen müssen sich die Geschlechter abwechseln. „Brandenburg nimmt damit eine wichtige Vorreiterrolle ein. Wir hoffen, dass dieser Schritt für andere Bundesländer und den Bund Vorbildfunktion entfaltet.“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).
„Der ursprüngliche Entwurf der Grünen hätte die paritätische Besetzung des Parlaments allerdings noch zielsicherer herbeiführen und vor allem nachhaltiger gewährleisten können, da er sowohl bei den Landeslisten als auch den Direktmandaten ansetzt.“, so Wersig weiter. Der Vorschlag der Grünen sah vor, auch die Direktmandate jeweils mit einem „Wahlkreisduo“ von einer Frau und einem Mann paritätisch zu besetzen. Um die vorgegebene Anzahl an Direktmandaten nicht zu erhöhen, sollte die Anzahl der Wahlkreise halbiert werden. Dies entspricht den Forderungen zahlreicher Frauenverbände und hätte zudem die Auswahlmöglichkeiten der Wähler*innen erweitert. Mit einem ähnlichen Vorstoß hatte auch der Vizepräsident des Deutschen Bundestags Thomas Oppermann kürzlich anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts „einen kleineren und weiblicheren Bundestag“ gefordert.
Die Jungen Liberalen haben bereits im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Offenbar ist für sie Demokratie auch ohne eine ausreichende Frauenbeteiligung möglich. Sie sollten sich allerdings fragen, ob die Organisationsfreiheit von Parteien sich wirklich auch dann unbegrenzt austoben darf, wenn sie dazu führt, dass Männermehrheiten in Parteien die Kandidatur von geeigneten Frauen verhindern. Solches fand im Vorfeld von Landtagswahlen im letzten Jahr statt. Dazu Wersig: „Wir gehen davon aus, dass die herrschende Staatrechtslehre dem brandenburgischen Vorschlag hauptsächlich mit Bedenken begegnen wird. Es wäre besser, wenn sich Wissenschaft und Gerichte Gedanken machen würden, ob eine Staatlichkeit gerecht ist, die eine angemessene Vertretung von Frauen in den Parlamenten nicht von den Wählerinnen und Wählern, sondern von den Männermehrheiten in den Parteien abhängig macht.“