Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellt juristischen Nachwuchs ein: Weil bei ihr männliche Staatsanwälte unterrepräsentiert sind, will sie Männer bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigen.* „Dies entspricht nicht dem Grundgesetz“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. „Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verbieten im Grundsatz, das Geschlecht als Anknüpfungspunkt für die Einstellungsentscheidung zu nehmen. Soweit es im Falle eines Leistungspatts Ausnahmen für Frauen gibt, sind diese auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 GG nur deshalb zu rechtfertigen, weil Frauen in Staat und Gesellschaft immer noch strukturell benachteiligt sind. Eine solche faktische Benachteiligung ergibt sich für Männer nicht schon daraus, dass sie in einer Behörde zahlenmäßig unterrepräsentiert sind.“
Eine Unterrepräsentanz, die nicht aus struktureller Benachteiligung resultiert, entspricht nicht den Anforderungen des Art. 3 Abs. 2 GG. So haben männliche Examensabsolventen in anwaltlichen Großkanzleien und in der Privatwirtschaft bei vergleichbarer Qualifikation erheblich bessere Einstellungschancen. Zudem erwartet sie dort ein Mehrfaches an Einstiegsgehalt – bei erheblich größeren Steigerungsmöglichkeiten im Laufe der Jahre. Frauen werden hingegen trotz ggf. besserer Examensergebnisse im nichtstaatlichen Sektor noch vielfach benachteiligt. Hinzu kommt, dass Frauen ungeachtet der bescheideneren Verdienstmöglichkeiten im öffentlichen Dienst an den generell besseren Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dort interessiert sind. „Angesichts der immer noch klassischen Rollenverteilung in den meisten Familien muss der Staat ein Interesse daran haben, dass die für die nachwachsende Generation vorrangig zuständigen Frauen nicht wiederum benachteiligt werden. Es ist erst gut 25 Jahre her, dass im öffentlichen Dienst mit Hilfe von Gleichstellungsgesetzen die jahrzehntelange Praxis informeller Männerquoten offiziell gestoppt wurde. Hamburg befindet sich mit seinem Gleichstellungsgesetz und seiner Praxis auf einem Irrweg“, resümiert djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.
* Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte:
http://justiz.hamburg.de/sta-berufseinstieg/8272994/einstellung (Zugriff: 28.6.2018)