Der Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen des Berliner Abgeordnetenhauses behandelte am Mittwoch, den 17. Mai 2006 die Drs. 15/4887 /Vorlage zur Beschlussfassung – Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) zur Vorbereitung der 2. Lesung im Plenum des Abgeordnetenhauses am 8. Juni 2006 über zwei wichtige Änderungen im LGG Berlin. Die diskriminierende Einschränkung der Wählbarkeit von teilzeitbeschäftigten Dienstkräften mit weniger als 18 Wochenstunden zur Frauenvertreterin soll ersatzlos aufgehoben werden. Damit wird eine EU-rechtliche Vorgabe erfüllt.
Weiter wird der Frauen- und Gesamtfrauenvertreterin eine Klagebefugnis eingeräumt, mit der sie das Verwaltungsgericht anrufen kann, wenn die Dienststelle ihre Rechte verletzt hat. „Berlin hatte schon bei der Schaffung des LGG vor 15 Jahren eine Vorreiterrolle“, sagte die Vorsitzende des Landesverbandes Berlin im djb, Dr. Jutta Glock, „es ist erfreulich, dass das Land die Rechte der Frauenvertretung im Öffentlichen Dienst weiter stärkt.“ In den anderen Bundesländern ist eher ein Zurücknehmen der Standards der Gleichstellungsgesetze zu beobachten. Der djb hätte sich allerdings eine aufschiebende Wirkung der Klage gewünscht, um so einen höheren Druck auf die Dienststellen auszuüben, ihrer Verpflichtung zur Gleichstellung von Frauen und Männern nachzukommen.
Prof. Asoc. Dr. Jutta Glock
Vorsitzende des Landesverbands Berlin im djb