Pressemitteilung: 03-06


zum geplanten Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur Gleichstellung der Geschlechter

Pressemitteilung vom

 

 

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) bedauert die Entscheidung der

Europäischen Kommission, ihren Entwurf für eine Richtlinie zur

Gleichstellung der Geschlechter außerhalb des Arbeitsrechts erst

im Herbst 2003 vorzulegen.

 

 

 

 

"Eine Richtlinie, die die Gleichstellung von Frauen und Männern

auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich

Wohnraum, beim Sozialschutz einschließlich der

Gesundheitsdienstleistungen sowie in den Medien europaweit

verbindlich macht, ist überfällig. Nachdem die EU bereits seit

Juli 2000 die Diskriminierung wegen der sogenannten Rasse und

ethnischen Herkunft in diesen Bereichen ausdrücklich verbietet

(RL 2000/43/EG), ist es nicht hinnehmbar, dass die Europäische

Kommission bei der Parallelregelung zugunsten von Frauen dem

massiven Druck von Lobbyisten - insbesondere der

Versicherungswirtschaft und einiger Medien - und einiger

Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschlands, nachgibt. Nur die

rasche Veröffentlichung des Entwurfs ermöglicht die notwendige

Diskussion in Politik und Gesellschaft," erklärte Margret

Diwell, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.

 

 

 

 

Die geplante Richtlinie betrifft weite Bereiche des

gesellschaftlichen Lebens, in denen auch in Deutschland

Frauendiskriminierung noch üblich ist, so zum Beispiel Fragen der

Beitragsgleichheit bei privaten Versicherungen, der

Gleichbehandlung bei der Vergabe von Krediten, der gleichen

Chancen insbesondere Alleinerziehender auf dem Wohnungsmarkt und

der geschlechtergerechten Gestaltung von Werbung. Sie ist auch

deshalb ein unverzichtbarer Baustein europäischen Rechts, weil

selbst der Europäische Konvent beim Entwurf einer Verfassung der

Europäischen Union die besondere Bedeutung der Gleichstellung von

Frauen und Männern unter den Zielen der Europäischen Union

anerkannt hat. Zudem fordert auch das Völkerrecht mit den beiden

Abkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau

(CEDAW) und zur Beseitigung jeder Form der rassistischen

Diskriminierung (CERD), den Schutz vor Diskriminierung wegen des

Geschlechts und ebenso wie den Schutz vor Diskriminierung aus

rassistischen Gründen auf das allgemeine Zivilrecht auszudehnen.

 

 

 

 

"Die Richtlinie wird von Frauen in ganz Europa seit langem

erwartet. Sie wäre ein wichtiges politisches Signal, dass die EU

die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

weiterhin ernst nimmt," so Margret Diwell weiter.

 

 

 

 

 

Ansprechpartnerin: Dagmar Schiek (Geschäftsstelle djb:

030-443270-0)

 

Berlin, 6. August 2003