Der Deutsche Juristinnenbund (djb) bedauert die Entscheidung der
Europäischen Kommission, ihren Entwurf für eine Richtlinie zur
Gleichstellung der Geschlechter außerhalb des Arbeitsrechts erst
im Herbst 2003 vorzulegen.
"Eine Richtlinie, die die Gleichstellung von Frauen und Männern
auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich
Wohnraum, beim Sozialschutz einschließlich der
Gesundheitsdienstleistungen sowie in den Medien europaweit
verbindlich macht, ist überfällig. Nachdem die EU bereits seit
Juli 2000 die Diskriminierung wegen der sogenannten Rasse und
ethnischen Herkunft in diesen Bereichen ausdrücklich verbietet
(RL 2000/43/EG), ist es nicht hinnehmbar, dass die Europäische
Kommission bei der Parallelregelung zugunsten von Frauen dem
massiven Druck von Lobbyisten - insbesondere der
Versicherungswirtschaft und einiger Medien - und einiger
Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschlands, nachgibt. Nur die
rasche Veröffentlichung des Entwurfs ermöglicht die notwendige
Diskussion in Politik und Gesellschaft," erklärte Margret
Diwell, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.
Die geplante Richtlinie betrifft weite Bereiche des
gesellschaftlichen Lebens, in denen auch in Deutschland
Frauendiskriminierung noch üblich ist, so zum Beispiel Fragen der
Beitragsgleichheit bei privaten Versicherungen, der
Gleichbehandlung bei der Vergabe von Krediten, der gleichen
Chancen insbesondere Alleinerziehender auf dem Wohnungsmarkt und
der geschlechtergerechten Gestaltung von Werbung. Sie ist auch
deshalb ein unverzichtbarer Baustein europäischen Rechts, weil
selbst der Europäische Konvent beim Entwurf einer Verfassung der
Europäischen Union die besondere Bedeutung der Gleichstellung von
Frauen und Männern unter den Zielen der Europäischen Union
anerkannt hat. Zudem fordert auch das Völkerrecht mit den beiden
Abkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau
(CEDAW) und zur Beseitigung jeder Form der rassistischen
Diskriminierung (CERD), den Schutz vor Diskriminierung wegen des
Geschlechts und ebenso wie den Schutz vor Diskriminierung aus
rassistischen Gründen auf das allgemeine Zivilrecht auszudehnen.
"Die Richtlinie wird von Frauen in ganz Europa seit langem
erwartet. Sie wäre ein wichtiges politisches Signal, dass die EU
die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
weiterhin ernst nimmt," so Margret Diwell weiter.
Ansprechpartnerin: Dagmar Schiek (Geschäftsstelle djb:
030-443270-0)
Berlin, 6. August 2003