Rechtzeitig vor der Plenartagung des Konvents am 6./7.2.03, in
der die unzureichenden Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe
"Soziales Europa" diskutiert werden, legt der djb konkrete
Formulierungsvorschläge für einen eigenständigen Titel
"Gleichstellung" mit einem Kapitel "Gleichstellung von Frauen und
Männern" sowie notwendige erweiternde Änderungen im Sozialkapitel
zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Beschäftigung
vor. Der djb fordert, dass die Gleichstellung von Frauen und
Männern als Wert und als Ziel der Europäischen Union Eingang in
die Europäische Verfassung findet.
"Wir machen unsere Forderungen auf dem Hintergrund der
Beibehaltung des gemeinschaftlichen europäischen Besitzstandes
geltend", sagte die Präsidentin des Deutschen
Juristinnenbundes Margret Diwell. "Unsere Forderungen sollten
eine Selbstverständlichkeit sein, aber die vorliegenden
Überlegungen weisen in eine andere Richtung und geben größten
Anlass zur Sorge", fährt sie fort. Die vorgeschlagenen
Erweiterungen des Sozialpolitikkapitels sind überfällig, das
Gender-Mainstreaming-Prinzip wird mit den
Formulierungsvorschlägen zu einem eigenständigen Titel
"Gleichstellung" mit einem Kapitel "Gleichstellung von Frauen und
Männern" mit Leben erfüllt.
Der Forderungskatalog des djb umfasst eine Regelungskompetenz auf
europäischer Ebene zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen
des Geschlechts, zur Gewährleistung der effektiven Gleichstellung
von Frauen und Männern, zum Gender-Mainstreaming-Prinzip, zur
Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe an allen
Entscheidungsprozessen, zur Vertretung von Frauen und Männern in
den Institutionen und Gremien sowie zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf. Der djb gibt zu bedenken, dass im Hinblick auf ein
ganzheitliches Gleichheitsrecht die vorgeschlagenen Regelungen
weiter gefasst werden müssten.
Ansprechpartnerin: Sabine Overkämping (Geschäftsstelle djb,
030-443270-0)
Dem djb gehören etwa 2.800 Mitglieder an.
Berlin, 5. Februar 2003