Mit Sorge stellt der djb fest, dass weder im Vorentwurf des Verfassungsvertrages, den der Vorsitzende des Konvents Valéry Giscard d’Estaing Ende Oktober im Konvent vorgestellt hat, noch in dem von der Kommission am 4.12.02 vorgelegten ausformulierten Verfassungsentwurf die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ausdrücklich als Ziel der Union benannt ist. Auch die langjährig immer wieder nicht nur vom Deutschen Juristinnenbund erhobene Forderung nach einem eigenständigen Kapitel „ Gleichstellung der Geschlechter“ ist in keinem der beiden Vorschläge vorgesehen. „ Dies ist ein nicht hinnehmbarer Rückschritt“, sagte die Präsidentin des Deutschen Juristin-nenbundes Margret Diwell. Die Europäische Union war bisher stets Vorreiterin in der Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes und hat durch die Festschreibung der Berücksichtung der unterschiedlichen Bedürfnisse und Sichtweisen von Frauen und Männern im Amsterdamer Vertrag die Weichen für eine moderne Gleichstellungspolitik in der Union und den Mitgliedstaa-ten gestellt. Der djb wird einen konkreten Formulierungsvorschlag für ein eigenständiges Kapitel „ Gleichstellung der Geschlechter“ demnächst vorlegen und den Konvent auffordern, diesen Bereich im Verfassungsvertrag unter Beachtung des bisherigen europarechtlichen Standards zu regeln.
Ansprechpartnerin: Sabine Overkämping (Geschäftsstelle djb, 030-443270-0)
Dem djb gehören etwa 2.800 Mitglieder an.