Pressemitteilung: 19-06


Fachtag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland

Pressemitteilung vom

"Vor einem Jahr ist die Istanbul-Konvention in Deutschland als Bundesrecht in Kraft getreten", sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb). "Höchste Zeit, dass sie auch vollständig umgesetzt wird!"

Mit der Änderung des Sexualstrafrechts wurde eine wichtige politische Voraussetzung für die Ratifikation der Istanbul-Konvention auch in Deutschland geschaffen. Hieran hat der djb tatkräftig mitgewirkt – ebenso wie das Deutsche Institut für Menschenrechte und viele andere zivilgesellschaftliche Organisationen und Akteur*innen. Doch die Istanbul-Konvention verlangt mehr. Sie verlangt, Recht und Praxis des Schutzes von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und vor häuslicher Gewalt in Deutschland systematisch auf den Prüfstand zu stellen. In einer ausführlichen Stellungnahme hat der djb im vergangenen Jahr auf besonders dringlichen Handlungs- und Änderungsbedarf hingewiesen. Dabei wurden exemplarisch 14 Bereiche beleuchtet – von der Frauenhausfinanzierung über die effektive Verfolgung von Trennungstötungen und sexualisierter Gewalt, das Verbot von Zwangssterilisationen und die Opferentschädigung bis hin zu Staatshaftung und Rechtszugang. 

Zur vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland fordert der djb ein breites und koordiniertes Zusammenwirken aller staatlichen Ebenen. Dafür braucht es eine staatliche Koordinierungsstelle. Wichtig ist zudem ein unabhängiges menschenrechtsbasiertes Monitoring, das Datenerhebung integriert und eng mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet.

Heute veranstaltet der djb gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte, dem BMFSFJ und dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin einen Fachtag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Der Jahrestag der Ratifizierung bietet Anlass zu diskutieren, welche ersten Ansätze es für das innerstaatliche Wirksamwerden der Istanbul-Konvention bereits gibt. Darauf aufbauend sollen auf dem Fachtag die nächsten notwendigen Schritte für die weitere Umsetzung der Menschenrechte von gewaltbetroffenen Frauen erörtert werden. „Trotz existierender Regelungen und Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt besteht in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass alle Frauen sicher und frei von Gewalt leben können“, mahnt djb-Präsidentin Maria Wersig.

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Weiterführende Informationen:

Policy Paper
Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt – auch in Flüchtlingsunterkünften
Heike Rabe, Deutsches Insititut für Menschenrechte, 2015

Analyse
Die Istanbul-Konvention. Neue Impulse für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt
Heike Rabe, Britta Leisering
Deutsches Insititut für Menschenrechte, 2018

Stellungnahme zur effektiven Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Deutschland
Deutscher Juristinnenbund e.V. (st18-02 vom 29.01.2018)

Policy Paper:Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt
Deutscher Juristinnenbund e.V. (st18-18 vom 22.11.2018)

Fokus: Die Istanbul-Konvention
djbZ 4/2018, S. 302-222