Pressemitteilung: 18-12


djb vermisst geschlechtergerechte Besetzung der Richterwahlausschüsse

Pressemitteilung vom

„Dies ist frauenpolitisch ein denkbar schlechter Auftakt“ kommentierte die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, die Besetzung der Wahlausschüsse für die vom Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts und für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes, die am 22. März 2018 durch Wahl im Deutschen Bundestag erfolgte. Beide Ausschüsse werden künftig nur zu einem Drittel bzw. gar nur zu einem Viertel mit Frauen besetzt sein. Während die SPD zur Hälfte weibliche Kandidaten benannt hatte, waren dies bei den Unionsparteien nur 15 Prozent. Für die Koalitionsparteien wurden dann auch nur jeweils drei Frauen in die Ausschüsse gewählt. Von den anderen Parteien sorgte allein Bündnis 90/Die Grünen für je ein weiteres weibliches Mitglied in den Ausschüssen. In der vergangenen Legislaturperiode war der Wahlausschuss für das Bundesverfassungsgericht zur Hälfte weiblich besetzt; im Wahlausschuss für die obersten Bundesgerichte waren es von den 16 durch den Deutschen Bundestag zu bestimmenden Mitgliedern immerhin sieben weibliche Abgeordnete. Wersig: „Der Schwund an weiblichen Abgeordneten im Deutschen Bundestag macht sich also deutlich bemerkbar. Wir können nur hoffen, dass bei den wichtigen Richterwahlen der nächsten Jahre die vielen hochqualifizierten Juristinnen nicht übergangen werden“.

Entgegen dem Trend haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 zu erreichen. Der Anteil der Bundesrichterinnen liegt bei den fünf obersten Bundesgerichten zwischen 27 Prozent am Bundesfinanzhof und 42 Prozent am Bundesarbeitsgericht. Auch am Bundesverfassungsgericht sind Frauen in der Minderheit.

Der djb, der seit 2012 mit seiner Initiative „Frauen in die Roten Roben“ Chancengleichheit anmahnt, erwartet von den Wahlausschüssen, dass sie bei der Wahl im Frühsommer 2018 für jede zu besetzende Stelle eine Frau vorschlagen und auch mehrheitlich Richterinnen wählen. 2017 waren nur wenige Frauen vorgeschlagen und auch nur für den Bundesgerichtshof zur Hälfte Richterinnen gewählt worden. Wersig: „Der djb wird die in den Wahlausschüssen vertretenen Abgeordneten und Ministerinnen und Minister der Union und SPD an ihren Versprechen im Koalitionsvertrag messen.“

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