Pressemitteilung: 11-13


djb begrüßt EG-Unterhaltsverordnung: Unterhaltstitel sind nur gut, wenn auch Geld fließt

Pressemitteilung vom

 

Ein Titel über Unterhalt ist nur so gut wie seine Umsetzung in Geld, das dem Unterhalts-berechtigten dann auch zufließt. Das scheiterte in der Vergangenheit bei Fällen mit Auslandsbezug an den Staatsgrenzen – auch schon an innereuropäischen.

Eine EG-Unterhaltsverordnung, die ab 18. Juni 2011 auch für Deutschland in Kraft tritt, soll dies nun ändern:

Der djb begrüßt die Erleichterung der europaweiten Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Zumeist sind Frauen und Kinder als Anspruchsteller betroffen.

Zeitgleich tritt das entsprechende Ausführungsgesetz in Kraft, das – so der djb – in der Praxis zeigen muss, wie handhabbar die Umsetzung in Deutschland ist.

Die Zentrale Behörde, das Bundesamt für Justiz, wird den Unterhaltsberechtigten bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche helfen. "Insbesondere von der Unterstützung dieser Behörde wird der Erfolg der Verordnung besonders für unterhaltsberechtigte Kinder und Ehefrauen abhängen", sagt Dr. Angelika Nake, Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht des djb.

Dass die Unterstützung durch die Behörde kostenlos ist und für das Verfahren Verfahrens-kostenhilfe gewährt werden kann, sehen die Juristinnen positiv; das dürfte dann auch die oft hohen Übersetzungskosten erfassen, die andernfalls von der Antrag stellenden Person zu tragen sind.