Die Bedingungen der Erwerbsarbeit für Frauen haben sich in den letzten 20 Jahren nur marginal verbessert. Das belegen die verschiedenen Gender-Gaps nachdrücklich. Nach vielen leeren Versprechungen der Wirtschaft kann selbst die Politik nicht mehr übersehen, dass Gleichstellung in der Erwerbsarbeit keine Frage der Freiwilligkeit mehr sein kann. Eine gesetzliche Regulierung, die nicht nur auffordert, ist überfällig!
Die Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) hat nun eine innovative Konzeption für ein solches Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft erarbeitet. Sie bietet konkrete Regelungsvorschläge sowie Grundlagen für rechtspolitische Forderungen und für entsprechende eigenständige Unternehmenspolitiken. Ziel des Gesetzesvorschlags ist eine geschlechtergerechte Unternehmenskultur, die gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter garantiert. Der Deutsche Juristinnenbund lädt Sie herzlich zur Vorstellung des Gesetzesvorschlags ein.
Wir freuen uns auf Ihre virtuelle Teilnahme und eine spannende Diskussion!
Begrüßung
Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb
Referentinnen der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht
- Prof. Dr. Heide Pfarr, Kommissionsvorsitzende
- Dr. Isabell Hensel, Europa-Universität Viadrina
- Anke Stelkens, Rechtsanwältin
- Vanessa von Wulfen, wissenschaftliche Mitarbeiterin Europa-Universität Viadrina
Moderation
Dr. Johanna Wenckebach, Leiterin des Hugo-Sinzheimer-Instituts
Anmeldung
Die Veranstaltung wird über die Plattform Zoom stattfinden. Bitte melden Sie sich bis zum 16.05. mit Ihrem Vor- und Nachnamen unter veranstaltungen@djb.de an und nennen Sie im Betreff die Veranstaltung.
Wir werden Ihnen am 17.05.2021, ca. zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn, die Einwahldaten für die Zoom-Veranstaltung per E-Mail zusenden.
Datenschutz
Mit der Teilnahme an unserer Veranstaltung erklären Sie sich mit der Datenverarbeitung durch Zoom einverstanden.
Mit Urteil vom 16. Juli 2020 hat der EuGH das EU-U.S. Privacy Shield und auch die Standardvertragsklauseln gekippt. Es fehlt daher an einer Rechtsgrundlage, die nach der DSGVO für den Datentransfer in ein sogenanntes Drittland (Länder außerhalb der EU/des EWR) erforderlich ist (https://t1p.de/87of). Zoom hat seinen Sitz in den USA, d.h. Ihre Daten werden auch in die USA transferiert, wenn Sie an unserer Sitzung teilnehmen. Hier ist die Datenschutzerklärung von zoom abrufbar: zoom.us/de-de/privacy.html.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne per E-Mail (datenschutz@djb.de) an die Datenschutzbeauftragte des djb wenden.