Am 1. Februar 2019 ist die Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarates, in Deutschland ein Jahr in Kraft. Sie war auch der Anlass für die Reform des Sexualstrafrechts. Das war ein wichtiger Schritt zur Ratifizierung. Die Istanbul-Konvention verlangt aber darüber hinaus umfassend den Schutz und die Unterstützung von Frauen unabhängig von ihren vielfältigen Lebenssituationen sowie den Aufbau von nachhaltigen Koordinierungs-, Implementierungs- und Monitoringstrukturen. Ein wichtiger Motor für die Umsetzung sind auch die Rechtsanwender*innen. Der Jahrestag der Ratifizierung bietet Anlass, mit Vertreter*innen des Europarates, von Praxis, Wissenschaft, Behörden und Politik zu diskutieren, welche ersten Ansätze es für das innerstaatliche Wirksamwerden der Istanbul-Konvention bereits gibt. Darauf aufbauend wollen wir die nächsten notwendigen Schritte für die weitere Umsetzung der Menschenrechte von gewaltbetroffenen Frauen erörtern.
Programm
9:30 Uhr Ankommen und Anmeldung
10:00 Uhr Grußworte
- Staatssekretärin Juliane Seifert, BMFSFJ
- Claudia Zimmermann-Schwartz, Vizepräsidentin des djb
- Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte
10:15 – 12:00 Uhr
Strukturen der Umsetzung der Istanbul-Konvention
- Johanna Nelles, Council of Europe, Violence against Women
- Heike Rabe, Deutsches Institut für Menschenrechte
- Dr. Leonie Steinl, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Strafrecht
Statements aus Parlament, Regierung und Zivilgesellschaft: Alexander Hoffmann, MdB (CDU/CSU); N.N., MdB (SPD); Ulle Schauws, MdB (Grüne); Dr. Birgit Schweikert, BMFSFJ;
N.N., BMJV; N.N., BMAS (angefragt); Katja Grieger, bff; Dr. Anja Nordmann, DF;
Heike Herold, FHK; Britta Schlichting, ZIF.
Moderation: Prof. Dr. Ulrike Lembke, Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht
12:00 – 12:30 Uhr
Interview mit GREVIO-Mitglied Sabine Kräuter-Stockton
Interviewerin: Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte
12:30 – 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 – 14:30 Uhr
Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot von Frauen und die Herausforderungen effektiven Gewaltschutzes
- Prof. Dr. Dorothee Frings, Professorin i.R., Freiberufliche Beraterin, Referentin und Autorin im Migrations-, Sozial- und Antidiskriminierungsrecht
- Werena Rosenke, Geschäftsführerin Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe
Moderation: Annelie Kaufmann, Journalistin (angefragt)
14:30 – 15:30 Uhr
Die Istanbul-Konvention in der Rechtsanwendung
- RiOLG Marc Wenske, Hamburgisches Oberlandesgericht (angefragt)
- RAin Christina Clemm, Berlin (angefragt)
- Prof. Dr. Ulrike Lembke, Humboldt-Universität zu Berlin
Moderation: Dr. Leonie Steinl, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Strafrecht
15:30 – 15:45 Uhr Zusammenfassung und Ausblick
Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Anmeldung
Bitte per E-Mail an:
Barrierefreiheit
Der Veranstaltungsraum ist rollstuhlgerecht. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie besondere Unterstützung benötigen. Angemessene, mit der Veranstaltung verbundene Vorkehrungen treffen wir gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten für Sie. Wir freuen uns über Ihre Mitteilung bis zum 18. Januar 2019.