Pressemitteilung: 24-23


djb fordert ein Verbot automatischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

Pressemitteilung vom

Anlässlich des heutigen Beschlusses eines weltweit ersten Gesetzes zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) – der KI-Verordnung durch das Europäische Parlament – fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ein Verbot biometrischer Überwachung in der Öffentlichkeit durch staatliche Akteure.

Biometrische Überwachung des öffentlichen Raums bedeutet eine automatische permanente heimliche Personenüberwachung mit Gesichtserkennung. „Qualitativ schlechte Trainingsdatensätze führen dabei zur Diskriminierung von Frauen und marginalisierten Personen,“ sagt die djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder, „die Falscherkennungsrate ist bei Frauen und People of Color signifikant höher als bei weißen Männern“. Betroffene sind Ermittlungsverfahren und Grundrechtseingriffen ausgesetzt. Frauen und marginalisierte Personen werden damit in ihren Freiheiten eingeschränkt, ihre politische Teilhabe ist durch Überwachungsdruck gefährdet, die Wahrnehmung z.B. des Rechts auf Abtreibung oder die Stellung eines Asylantrags heute kann schon morgen zu Repressionen führen.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Einsatz von Gesichtserkennungssoftware einen Eingriff in das Recht auf Privatsphäre gesehen und vor einer abschreckenden Wirkung auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewarnt. Biometrische Massenüberwachung ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schwer zu vereinbaren und durch Zwecke der Strafverfolgung und -prävention schwer zu rechtfertigen, da sie sich durch Wegdrehen oder Ähnliches leicht gezielt umgehen lässt. Die KI-Verordnung verbietet biometrische Überwachung grundsätzlich, lässt auf nationaler Ebene aber Ausnahmen für Zwecke der Strafverfolgung und -prävention zu. Der djb erinnert die Regierungsparteien an die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Verbot biometrischer Überwachung und fordert die Bundesregierung auf, die Möglichkeit nationaler Verschärfung europäischer Regeln für ein nationales Verbot zu nutzen.

„Um die stückweise Einführung von Gesichtserkennung zu unterbinden, sollte sie jetzt bereits ganz verboten werden“, so Anke Stelkens, Vorsitzende der Kommission Digitales des djb, „das Missbrauchspotential biometrischer Überwachung ist enorm, generative KI-Systeme wie ChatGPT machen die rasante Technikentwicklung deutlich.“ Der djb fordert, im weiteren Dialog sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Gesetzgebungsebene Maßnahmen für ein Leben frei von Massenüberwachung und Kontrolle zu gewährleisten und verweist auch auf das Bündnis „Gesichtserkennung stoppen“.