Pressemitteilung: 10-21


Endlich die tatsächliche erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder!

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder von Juli 2010.

Erneut muss der deutsche Gesetzgeber aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) bestehende Ungerechtigkeiten in Deutschland korrigieren:

Es geht um das Erbrecht der vor dem 1. Juli 1949 geborenen Kinder, die bisher nicht zu den gesetzlichen Erben gehörten. Ursprünglich räumte der Regierungsentwurf überlebenden Ehefrauen ein vorrangiges Erbrecht, den nichtehelichen Kindern nur ein Nacherbenrecht ein. Seit der Entscheidung des EGMR vom 28. Mai 2009 ist aber klar, dass das erneut europarechtswidrig wäre. Im jetzigen Regierungsentwurf werden daher ohne Einschränkung eheliche und nichteheliche Kinder als gesetzliche Erben gleichgestellt, um einen weiteren Konventionsverstoß zu vermeiden.

Ein langer Weg, stellen die Juristinnen fest: Erst jetzt wird vollendet, was schon 1998 mit der Kindschaftsrechtsreform begonnen hatte. Dazu bedurfte es der Entscheidung des EGMR.

Der djb weist darauf hin, dass die Reform nur für nach dem Straßburger Urteil vom 28. Mai 2010 eingetretene Todesfälle gelten wird.