Pressemitteilung: 10-20


Deutsche Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt, dass die UN-Kinderrechtskonvention 18 Jahre nach ihrer Ratifizierung nunmehr in Deutschland uneingeschränkt anerkannt wird und dass die in der Konvention verankerten Kinderrechte für alle in Deutschland lebenden Kinder unabhängig von ihrer Nationalität oder Herkunft gelten können.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat den Beschluss des Bundeskabinetts vom 3. Mai 2010, die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, gestern beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York hinterlegt.

Jetzt sind weitere bundes- und landesgesetzliche Regelungen z.B. im Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht notwendig, um die Gleichstellung tatsächlich zu gewährleisten. Entsprechend Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention ist bei allen Entscheidungen das Wohl der Kinder vorrangig. Insbesondere sind Flüchtlings- und Migrantenkindern in vollem Umfang diejenigen Leistungen zu gewähren, die deutsche Kinder bekommen. Sie müssen auch die gleichen Chancen auf Bildung und medizinische Hilfe erhalten.

Der djb ist Mitglied der National Coalition für die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC), die sich für die Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland einsetzt und auf Mängel der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland aufmerksam macht.