Pressemitteilung: 10-17


Aufsichtsräte müssen Corporate-Governance-Vokabeln lernen. djb-Aktion "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung!"

Pressemitteilung vom

 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat bei seiner Aktion „Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung“ auf die Frage an Vorstände und Aufsichträte von HDAX-Unternehmen, was sie unter Diversity verstehen, von einem Aufsichtsratsvorsitzenden die Antwort erhalten: "Wir haben jemand für Finanzen, jemand für das operative Geschäft und jemand für den Vertrieb."

Diese Antwort entspricht dem Eindruck vieler Aktionärinnen oder Aktionärsvertreterinnen, die für den djb an den Hautversammlungen teilgenommen haben: der Umfang der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG und der Begriff Diversity ist noch nicht überall im Bewusstsein der überwiegend mit Männern besetzten Aufsichtsräte und Vorstände angekommen.

Die Kommission Deutscher Corporate Governance Kodex konkretisiert jetzt die bisherige Diversity-Empfehlung für Aufsichtsräte und Vorstände, den Anteil von Frauen in Führungspositionen nachhaltig zu erhöhen. Bis zum bevorstehenden Inkrafttreten des reformierten Kodex noch in diesem Monat ist nicht mehr viel Zeit.

Für den Fall, dass der Lernerfolg ausbleiben und sich keine stetige Verbesserung zeigen sollte droht Ministerin Schröder jetzt erstmals mit der Quote.

Der djb fordert bereits seit Längerem die verbindliche Quote. Dazu die Präsidentin des djb, Rechtsanwältin und Notarin Jutta Wagner aus Berlin: "Die Unternehmen sollten nun recht bald ihre Vokabeln lernen".

Weitere Informationen zu unserer Aktion auf unserer Homepage.