Pressemitteilung: 10-13


Härtefallregelung im Hartz-IV-Bezug: Gesetzgebungsvorhaben lässt die gebotene Transparenz vermissen

Pressemitteilung vom

„Die geplante Einführung einer Härtefallregelung in das SGB II ist übereilt, entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 9. Februar und wird völlig grundlos mit der Änderung eines sachfremden Gesetzes verbunden“, sagte Jutta Wagner, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, zu der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses im Bundestag zum „Gesetz über die Abschaffung des Finanzplanungsrates“ am 19. April 2010.

Für die Eile, mit der die Gesetzesänderung eingebracht wird, besteht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kein Anlass. Bei Vorliegen eines Härtefalles besteht ein Anspruch, der direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet ist. Aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeit ist es notwendig und sinnvoller, die Härtefallregelung mit der vom Verfassungsgericht geforderten Neuregelung der Regelsätze bis zum 31. Dezember 2010 zu verbinden. Inhaltlich wiederholt der Entwurf ohnehin nur die Forderungen des Gerichts und berücksichtigt dabei nicht einmal in ausreichender Weise die Vorgaben für eine transparente Prognose der zu erwartenden Kosten. Auf Grundlage des Urteils bietet sich vielmehr eine Gleichbehandlung mit der Sozialhilfe an. Für diese besteht in § 28 SGB XII bereits eine Regelung, die sich in der Praxis bewährt hat.

„Die fehlende Transparenz setzt sich bei dem Gesetzgebungsverfahren fort“, so Wagner weiter. Eine für Hartz-IV-Empfänger(innen) so elementare Regelung darf nicht wie vorgesehen ohne Beteiligung der sachlich zuständigen Ausschüsse getroffen werden.