Pressemitteilung: 08-16


Initiative von angehörten Sachverständigen und Verbänden zum Ersten Änderungsgesetz zum Bundeselterngeldgesetz  

Pressemitteilung vom

 

                                                              

c/o Deutscher Frauenrat
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10117 Berlin
Tel 030-20456911
Fax 030-20456944
h.engels@frauenrat.de

An die
Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Frau Dr. Ursula von der Leyen
11018 Berlin

Berlin, 14. November 2008

Offener Brief
Elterngeld

Immer noch ungelöstes Problem: Doppelter Anspruchsverbrauch bei gemeinsamer Teilzeit der Eltern

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

anlässlich der 2. und 3. Lesung des Ersten Änderungsgesetzes zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) im Deutschen Bundestag mahnen wir weitere Änderungen beim Elterngeld an. Dies betrifft die gemeinsame Teilzeit der Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes, die durch die Elternzeitrechte ausdrücklich ermöglicht wird. Tatsächlich wirkt die gegenwärtige Ausgestaltung des Elterngeldes einer partnerschaftlichen Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung durch gleichzeitige Teilzeit der Eltern entgegen.

Seit der ersten Anhörung zum Referentenentwurf am 3. Mai 2006 wird auf dieses Problem hingewiesen.[1] Reduzieren beide Eltern ihre Arbeitszeit (und damit ihr Einkommen) um die Hälfte, ist ihr gesamter Elterngeldanspruch mit dem 7. Lebensmonat des Kindes erschöpft. Der Elterngeldanspruch wird also faktisch halbiert. Dies hängt damit zusammen, dass auch bei Teilelterngeldbezug ein voller Elterngeldmonat verbraucht wird. Das Gesetz fördert so einseitig die vorrangige Erziehung des Kindes durch ein Elternteil und bewirkt in der Praxis, dass Paare keine gemeinsame Teilzeit im ersten Lebensjahr des Kindes wählen. Dies liegt weder im Interesse der Eltern noch der betroffenen Unternehmen und schmälert die Arbeitsmarktchancen von Frauen.

Es gibt konkrete Vorschläge (etwa des Deutschen Juristinnenbundes), wie dieses Problem systemgerecht und kostenneutral gelöst werden könnte. Wir hätten erwartet, dass mit dem ersten Änderungsgesetz zum BEEG hierzu eine Regelung getroffen wird.

Die unterzeichnenden Verbände sind von Ihrem Ministerium zum Referentenentwurf des Bundeselterngeldgesetzes (BEEG) am 26. Mai 2006 bzw. zum ersten Änderungsgesetz dieses Gesetzes am 17. März 2008 angehört worden. Die unterzeichnenden Einzelpersonen sind vom Bundestagsausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend am 16. September 2008 als Sachverständige zum Änderungsgesetz des BEEG befragt worden. In jeder dieser Anhörungen wurde auf die gegenwärtige unbefriedigende Regelung des doppelten Anspruchsverbrauchs bei gleichzeitiger Teilzeit der Eltern hingewiesen. Wir bitten noch einmal mit Nachdruck darum, dass bald eine Lösung gefunden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Benjamin BenzEvangelische Hochschule Freiburg
Jutta Dehoff-ZuchDeutsches Gründerinnen Forum e. V.
Dr. Christine FuchslochDeutscher Juristinnenbund e. V.
Barbara KönigZukunftsforum Familie e. V.
Marion von zur GathenParitätischer Gesamtverband

Alle als Sachverständige vom Familienausschuss des Deutschen Bundestages
am 16. September 2208 gehört.

AWO Bundesvorstand e. V.Rainer BrückersBundesgeschäftsführer
Bündnis 90 / DIE GRÜNENAstrid Rothe-BeinlichFrauenpolitische Sprecherin Bundesfrauenrat
BV für körper- und mehrfach-behinderter Menschen e.V.Norbert Müller-FehlingGeschäftsführer
Deutscher Ärztinnenbund e. V.Dr. Astrid BührenPräsidentin
Deutscher FrauenratMarlies BrouwersVositzende
Deutscher Hausfrauen-BundAngelika GrözingerPräsidentin
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche
(DW der EKD)
Gretel WildtLeitung Zentrum Familie, Integration, Bildung und Armut (FIBA)
Bereich Gleichstellung und Frauenpolitik des DGBClaudia MenneLeiterin
Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen e. V.Prof. Dr. Ute GerhardPräsidentin
Evangelische Frauen in Deutschland e. V.Dr. Beate BlatzLeiterin des Verbandes
Familienbund der KatholikenElisabeth BußmannPräsidentin
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.Cornelia SpohnBundesgeschäftsführerin

Alle Verbände wurden vom BMFSFJ am 17. März 2008 angehört.

BKK Gesundheit
KC Verträge
Renate Terendy 
Deutscher Caritasverband
Abt. Soziales u. Gesundheit
Markus GünterReferatsleiter Familie und Generationen
Katholischer Deutscher Frauenbund e. V.Marcella HienViezepräsidentin
kfd-Bundesverband e. V.Maria Theresia OpladenBundesvorsitzende
Männerarbeit der EKDMartin RosowskiGeschäftsführer
Landratsamt Nordsachsen
Dezernat Umwelt-Vermessungsamt
Tina Törl 
Sozialdienst katholischer Frauen
Gesamtverein e.V.
Maria Elisabeth ThomaBundesvorsitzende
Wirtschaftsjunioren DeutschlandsAnja KapferBundesvorsitzende
Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)Prof. Dr. Hans Joachim MeyerPräsident
Zukunftsforum Familie e. V.Christiane ReckmannVorsitzende

Diese weiteren Verbände und Institutionen unterstützen den Offenen Brief. Hinzu kommen 244 Gleichstellungsbeauftragte und 33 weitere Unterstützer/innen.

 


[1] Inzwischen liegen hierzu die ersten Gerichtsverfahren und Petitionen (Pet 3-16-17-851-020651) vor.