Pressemitteilung: 08-14


zum neuen Verfahren im Familienrecht

Pressemitteilung vom

Im Familienrecht bleibt kein Stein auf dem anderen: Nachdem zum 1. Januar 2008 das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten ist und Reformen zum Zugewinn und Versorgungsausgleich auf dem Weg sind, hat am vergangenen Freitag die neue Verfahrensordnung für das Familienrecht den Bundesrat passiert.

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat schon im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform das „große Familiengericht“ gefordert und begrüßt daher ausdrücklich, dass nun alle Verfahren, die mit der Familie zu tun haben, einheitlich vor dem Familiengericht verhandelt werden können. Bislang sind beispielsweise steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung (zum Teil) oder die Auseinandersetzung von Miteigentum zwischen Ehepartnern nicht vom Familiengericht zu entscheiden. Zukünftig können auch sie im zeitlichen Zusammenhang vor ein und demselben Gericht mit den übrigen familienrechtlichen Ansprüchen verhandelt werden.

Die Juristinnen weisen aber darauf hin, dass die Aufgabenerweiterung des Familiengerichts durch personelle Maßnahmen unterstützt werden muss. Sonst wird die Neuregelung durch eine Verzögerung und Verlängerung der Verfahrensdauer wieder zunichte gemacht.

Grundsätzlich begrüßt der djb auch die Tendenz des Gerichts zur Beschleunigung und Straffung der familiengerichtlichen Verfahren sowie das gerichtliche Hinwirken auf Einvernehmen. Dies darf aber, etwa in Fällen von Gewalt, nicht um jeden Preis geschehen. Dass nach der dritten Lesung in diesem Zusammenhang noch eine Kinderschutzklausel in das Gesetz eingefügt worden ist, war daher notwendig, stellen die Juristinnen fest.

Auch die Einbeziehung von Mediation in das familiengerichtliche Verfahren ist positiv zu sehen. Mediation ist ein Verfahren, Streitigkeiten im Wege von Verhandlung einvernehmlich zu klären. Hier ist aber darauf zu achten, dass die Beteiligten auch ausreichend durch Anwältinnen beraten sind. Denn nur, wer um seine Rechte weiß, kann darüber fair verhandeln. Insbesondere Frauen, die in der Regel der wirtschaftlich schwächere Part bei einer Trennung sind, bedürfen hier des anwaltlichen Beistandes. Der djb fordert, die Prozesskostenhilfe auch auf diese Verfahren zu erstrecken.