Pressemitteilung: 06-15


Sachverständige und Verbände legen gemeinsamen Alternativvorschlag für Geschwisterbonus beim Elterngeld vor

Pressemitteilung vom

Sachverständige und Verbände haben heute einen gemeinsamen Alternativvorschlag zur Berechnung des Elterngeldes bei Mehrkindfamilien vorgestellt. Entwickelt wurde der Vorschlag von Sachverständigen, die der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Elterngeld im Juli 2006 angehört hat. Der Initiative haben sich Verbände angeschlossen, die vom Familienministerium zum Elterngeldentwurf gehört wurden. Stellvertretend für die Initiative hat die Vertreterin des Deutschen Juristinnenbundes, Dr. Christine Fuchsloch, den Vorschlag heute allen Ausschussmitgliedern übermittelt.

Der Vorschlag sieht einen Geschwisterbonus von 10 Prozent zum Elterngeld, mindestens jedoch 75 Euro monatlich für Familien mit zwei Kindern unter drei Jahren oder drei und mehr Kindern unter sechs Jahren vor. Außerdem sollen die Elterngeldzeiten aus dem maßgeblichen Einkommenszeitraum herausgerechnet werden, damit keine Benachteilungen bei kurzen Geburtenfolgen entstehen. Der bisher vorgesehene, kompliziert zu berechnende Geschwisterzuschlag für Geburten im Zeitfenster von 24 Monaten nach der Geburt eines älteren Kindes, der an die halbe Differenz zwischen dem aktuellen und dem früheren Elterngeldanspruch anknüpft, soll gestrichen werden.

Die Vorschläge werden in einer ungewöhnlichen Breite unterstützt von Wissenschaftlern und Praktikern, Unternehmerverbänden und Gewerkschaften, Sozialverbänden und kirchlichen Verbänden sowie so unterschiedlichen Frauenverbänden wie dem Deutschen Hausfrauen-Bund und dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter.

Für den Deutschen Juristinnenbund erläutert die stellvertretende Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich Fuchsloch ihre Unterstützung: „Das vorgeschlagene Modell enthält eine klare und verständliche Elterngeldberechnung für Mehrkindfamilien. In das Gesetz würde ein echter und ausgewogener Geschwisterbonus eingefügt.“ Aus Sicht der Praktikerinnen des Juristinnenbundes ist die bisher vorgesehene Zuschlagsregelung für Geschwisterkinder hingegen eine Fehlkonstruktion. Fuchsloch: „Die geplante Regelung löst nicht das Problem, dass wegen der Berechnungsbesonderheiten bei sehr kurzen Geburtenfolgen kein neuer voller Elterngeldanspruch entstehen kann. Außerdem ist der Zuschlag als harte Stichtagsregelung ausgestaltet. Das bedeutet, dass ein Tag Unterschied bei der Geburt des Geschwisterkindes darüber entscheiden kann, ob bei diesem Kind und unter Umständen auch allen weiteren Geschwisterkindern Elterngeld in Höhe von 300 oder 1050 Euro monatlich gezahlt wird und das für ein ganzes Jahr.“

Ausdrücklich lehnt der Juristinnenbund den Vorstoß des Bundesrates ab, die bisher für 24 Monate vorgesehene Zuschlagsregelung auf 36 Monate auszudehnen. „Eine Fehlkonstruktion wird nicht dadurch besser, dass sie ausgeweitet wird. Sie wird in diesem Fall sogar noch schlechter. Denn durch die Zuschlagsregelung werden Zufälligkeiten bei der Erwerbsbiografie vor dem ersten Kind (wie hohes Einkommen oder Arbeitslosigkeit), die ganz wesentlich für die Elterngeldberechnung sind, immer weiter fortgeführt. Das Elterngeld entfernt sich dann mit jedem weiteren Kind immer mehr von seinem wichtigen Strukturprinzip, dass das jeweils durch die Kindererziehung entfallende Erwerbseinkommen ersetzt wird.“, so Fuchsloch.