Mit dem anstehenden Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen (AAG) reagiert der Gesetzgeber in letzter Minute auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. November 2003. Das Gericht hatte entschieden, dass der Arbeitgeberzuschuss zu den Mutterschaftsleistungen jedenfalls dann nicht mehr verfassungsgemäß ist, wenn im Rahmen des Umlageverfahrens nach dem Lohnfortzahlungsgesetz diese Kosten nur den Kleinbetrieben mit bis zu 30 Beschäftigten erstattet werden. Da mittlere und große Unternehmen an diesem Verfahren nicht teilnehmen, bestehe die Möglichkeit, dass diese Betriebe Frauen im „gebärfähigen Alter" bei der Einstellung diskriminieren. Das Gericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, die finanzielle Belastung der Arbeitgeber bis Ende 2005 so auszugestalten, dass eine faktische Diskriminierung von Frauen vermieden wird. Dabei hatte es ausdrücklich - anders als Arbeitgeberverbände (siehe Pressemitteilung der BDA vom 14. Dezember 2005) glauben machen wollen - ein auf alle Betriebe ausgedehntes Ausgleichsverfahren vorgeschlagen, wobei jeder Betrieb pro Kopf der Belegschaft einen Umlagebetrag zahlt und dafür die Mutterschaftskosten voll erstattet bekommt. „Mit dem AAG kommt der Gesetzgeber dem Schutzauftrag des Grundgesetzes nach, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern", sagte Jutta Wagner, die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.
Der djb hat bereits seit Jahren auf die Notwendigkeit einer Neuregelung des Ausgleichsverfahrens zur Verringerung des Diskriminierungspotentials hingewiesen. Der djb begrüßt, dass nunmehr alle Arbeitgeber - private wie öffentliche - unabhängig von der Belegschaftsgröße in das Ausgleichsverfahren einbezogen werden, selbst dann, wenn sie nur Auszubildende beschäftigen. Erfreulich ist auch, dass am Ausgleichsverfahren alle Krankenkassen teilnehmen. Positiv hervorzuheben ist des Weiteren, dass im Bereich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die nicht mehr zeitgemäße Differenzierung zwischen Arbeiterinnen und Angestellten aufgehoben wurde. Das ist ein richtiger Schritt zur Gleichbehandlung der Beschäftigten, den viele Tarifverträge schon vollzogen haben. Durch das AAG wird eine gerechtere Verteilung der Belastungen im Zusammenhang mit Mutterschaftskosten erreicht und ein positives Signal zur Verringerung des Diskriminierungspotentials gesetzt.