Pressemitteilung: 05-12


In letzter Minute: Gesetzgeber reagiert mit dem AAG auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zu einer diskriminierungsfreien Neuregelung des Zuschusses der Arbeitgeber zu den Mutterschaftsleistungen

Pressemitteilung vom

Mit dem anstehenden Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberauf­wendungen (AAG) reagiert der Gesetzgeber in letzter Minute auf einen Beschluss des Bundes­verfassungsgerichts vom 18. November 2003. Das Gericht hatte entschieden, dass der Arbeit­geberzuschuss zu den Mutterschaftsleistungen jedenfalls dann nicht mehr verfassungsgemäß ist, wenn im Rahmen des Umlageverfahrens nach dem Lohnfortzahlungsgesetz diese Kosten nur den Kleinbetrieben mit bis zu 30 Beschäftigten erstattet werden. Da mittlere und große Unter­nehmen an diesem Verfahren nicht teilnehmen, bestehe die Möglichkeit, dass diese Betriebe Frauen im „gebärfähigen Alter" bei der Einstellung diskriminieren. Das Gericht hatte dem Ge­setzgeber aufgegeben, die finanzielle Belastung der Arbeitgeber bis Ende 2005 so auszugestal­ten, dass eine faktische Diskriminierung von Frauen vermieden wird. Dabei hatte es ausdrücklich - anders als Arbeitgeberverbände (siehe Pressemitteilung der BDA vom 14. Dezember 2005) glauben machen wollen - ein auf alle Betriebe ausgedehntes Ausgleichsverfahren vorgeschla­gen, wobei jeder Betrieb pro Kopf der Belegschaft einen Umlagebetrag zahlt und dafür die Mutterschaftskosten voll erstattet bekommt. „Mit dem AAG kommt der Gesetzgeber dem Schutzauftrag des Grundgesetzes nach, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern", sagte Jutta Wagner, die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.

Der djb hat bereits seit Jahren auf die Notwendigkeit einer Neuregelung des Ausgleichsverfah­rens zur Verringerung des Diskriminierungspotentials hingewiesen. Der djb begrüßt, dass nun­mehr alle Arbeitgeber - private wie öffentliche - unabhängig von der Belegschaftsgröße in das Ausgleichsverfahren einbezogen werden, selbst dann, wenn sie nur Auszubildende beschäftigen. Erfreulich ist auch, dass am Ausgleichsverfahren alle Krankenkassen teilnehmen. Positiv hervor­zuheben ist des Weiteren, dass im Bereich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die nicht mehr zeitgemäße Differenzierung zwischen Arbeiterinnen und Angestellten aufgehoben wurde. Das ist ein richtiger Schritt zur Gleichbehandlung der Beschäftigten, den viele Tarifverträge schon vollzogen haben. Durch das AAG wird eine gerechtere Verteilung der Belastungen im Zu­sammenhang mit Mutterschaftskosten erreicht und ein positives Signal zur Verringerung des Diskriminierungspotentials gesetzt.