Heute findet die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages zum Job-AQTIV-Gesetz statt. Der Deutsche Juristinnenbund fordert Nachbesserungen
für Frauen.
Die Bundesregierung stellt die neue Versicherungspflicht während der Mutterschutzfristen und der Kindererziehungszeiten als besonders frauen- und familienfreundlich dar. Geschätzte Kosten für den Bund und die Krankenkassen: 310 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2007. Nach Auffassung des djb ist die Versicherungspflicht kein frauenpolitischer Fortschritt. Unter dem Deckmantel der "Familienförderung" wird der allgemeine Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit subventioniert, ohne dass das Geld wirklich kindererziehenden Eltern, vor allem Frauen als Berufsrückkehrerinnen zu Gute kommt. "Natürlich müssen Mutterschutz- und Kindererziehungszeiten für das Arbeitslosengeld und die Arbeits-
losenhilfe zählen", erklärte die Sprecherin des djb, Dr. Christine Fuchsloch, anlässlich der Anhörung in Berlin. "Dafür ist jedoch keine Versicherungspflicht erforderlich. Der Gesetzgeber könnte eine Regelung aufgreifen, die bis 1997 galt. Damals wurden Mutterschutz- und Kindererziehungszeiten den Beitragszeiten gleichgestellt."
Auch sonst muss der Gesetzentwurf nachgebessert werden. Besonders ärgerlich: Der Gesetzentwurf orientiert sich häufig an klassischen Rollenstereotypen. Alleinerziehende und Eltern, die ihre Kinder partnerschaftlich erziehen, werden gegenüber den so genannten Hausfrauenehen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld und -hilfe nach der Kindererziehung benachteiligt. Damit konterkariert das Arbeitsförderungsrecht die partnerschaftliche Elternzeit, die gerade durch eine Änderung des Bundes-erziehungsgeldgesetzes eingeführt wurde.
Berlin, den 15. Oktober 2001
Ansprechpartnerin:
Dr. Christine Fuchsloch
Vorsitzende der djb-Kommission "Familienlastenausgleich"
Tel. 030/24728904