djbZ


Editorial 2018/2

 

Auf Anregung von Rechtsanwältin und Notarin Hildegard Gethmann wurde am 28. August 1948 in ihrer Dortmunder Kanzlei mit sechs weiteren Kolleginnen die „Vereinigung weiblicher Juristen und Volkswirte e.V.", der heutige Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), gegründet.

2018 feiern wir also unser 70-jähriges Vereinsjubiläum. Es bietet Anlass für einen Rückblick in die Arbeit der Kolleginnen in den sieben Jahrzehnten unserer Verbandsgeschichte. Dieses besondere Heft der djbZ stellt die Verbandsgeschichte nach den Amtszeiten der 1. Vorsitzenden (später Präsidentinnen) dar. Es schließt damit an das Sonderheft zum 55-jährigen Ver­bandsjubiläum an, das vielleicht bereits in Ihrem Schrank steht. Das Archiv des djb und das existierende Sonderheft sind die Grundlage der Texte in diesem Heft. Ein besonders wichtiger Schritt für unseren Verband war der Aufbau unseres Online-Archivs im Mitgliederbereich unseres Internetauftritts. Dort sind Unterlagen aus sieben Jahrzehnten der djb-Arbeit archiviert und harren weiterer Entdeckung und Nutzung.

Die Welt ist 70 Jahre nach der Vereinsgründung in Dort­mund auch für Frauen natürlich eine andere. Dies verdan­ken wir auch dem Einsatz des djb, der seit seiner Gründung für Gleichberechtigung und Frauenrechte eintritt. Als die Kolleginnen den Verband gründeten, galt es zunächst, den Gleichberechtigungsgrundsatz im Grundgesetz zu verankern und dann zur Umsetzung zu bringen, sowie kompetenten Frauen berufliche Möglichkeiten in der jungen Bundesrepublik zu eröffnen. Wichtige Errungenschaften, die heute für uns selbstverständlich sind, wurden unter großem ehrenamtlichen Einsatz der Kolleginnen realisiert - von der Verfassungswid­rigkeit des Stichentscheides des Vaters im Familienrecht, über die Reformen des Ehe- und Familienrechts, des ehelichen Namensrechts, dem Einsatz für Quoten im öffentlichen Dienst und in Aufsichtsräten in der Wirtschaft, zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe bis hin zum Sexualstrafrecht und der Kampagne „Nein heißt Nein".

Beharrlich und hochkompetent - dieser Auftritt des djb hat auf vielen Ebenen Erfolg gehabt und dem Verband viel Anerkennung zuteil werden lassen. Nicht alle Ziele konnten bisher erreicht werden, zum Beispiel fordert der djb seit Jahr­zehnten (bisher) erfolglos eine Reform des Ehegattensplittings. Neue Themen kommen hinzu, wie die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gleichstellung und die beruflichen Perspektiven von Frauen, Herausforderungen durch die Mög­lichkeiten der Reproduktionsmedizin oder die in den letzten Jahren verstärkt geführten Debatten über Sexismus in der juristischen Ausbildung.

Der Blick in die Verbandsgeschichte in dieser Jubiläumsaus­gabe unserer djbZ eröffnet auch Perspektiven für die Zukunft. Die Vielfalt der rechtspolitischen Themen, die Vernetzung über Regionen und juristische Berufsgruppen hinweg, die Nach­wuchsförderung und die Zusammenarbeit mit anderen Frau­enverbänden zeichneten die Arbeit des djb von Anfang an aus.

Ich zitiere aus dem Rundschreiben Nr. 50 des djb vom 12. Dezember 1966:

Im Interesse aller der Mitglieder, die nur die erste Seite eines Rundschreibens lesen, möchten wir Ihnen zuerst ein frohes Weihnachtsfest und Glück und Erfolg im neuen Jahr wünschen. Allen denen, die unsere Arbeit durch Mitarbeit in Kommissionen oder durch Anregungen unterstützt haben, gilt unser besonde­rer Dank. Bitte schreiben Sie uns, was wir anders oder besser machen sollten. Wir sind auf die Resonanz, die wir bei Ihnen finden, angewiesen."

In diesem Sinne freue ich mich auf unseren weiteren Austausch und viele gemeinsame Projekte zur Förderung der Ziele des djb.

Ich danke den Autorinnen dieses Heftes und allen Kolleginnen, die im Bundesvorstand, in den Kommissionen, Arbeitsgruppen, Regionalgruppen und Landesverbänden unseres djb aktiv waren und sind. Ich wünsche uns für unsere weitere Arbeit viel Kraft und guten Mut.

Prof. Dr. Maria Wersig


Präsidentin