Editorial 2017/2
CEDAW – Frauenrechtskonvention
Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Frauenrechtskonvention, CEDAW) gehört zu den neun internationalen Menschenrechtsverträgen. Mit 189 (nicht immer vorbehaltlosen) Ratifikationen ist es von fast allen (193) Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen umzusetzen. Dieses internationale Instrument zum Schutz der Menschenrechte
von Frauen verbietet die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen und verpflichtet die Staaten zu Maßnahmen, um ihre gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen rechtlich und faktisch sicherzustellen (Art. 2 der Frauenrechtskonvention). In Deutschland gilt die Frauenrechtskonvention im Range eines Bundesgesetzes, auf das sich Frauen berufen können.
Die Bundesrepublik Deutschland ist grundsätzlich alle vier Jahre verpflichtet, dem Ausschuss der Frauenrechtskonvention einen Bericht über die zur Durchführung der Frauenrechtskonvention getroffenen Gesetzgebungs-, Gerichts-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen und die diesbezüglichen Fortschritte vorzulegen. Seit dem letzten Bericht 2008 hat Deutschland auf Verlangen des Ausschusses der Frauenrechtskonvention 2011 einen sogenannten Zwischenbericht und am 5. Juni 2015 einen kombinierten siebten und achten Staatenbericht für den Zeitraum 2007 bis 2014 vorgelegt. Diesen Bericht hat die Bundesregierung am 21. Februar 2017 vor dem CEDAW-Ausschuss präsentiert und verhandelt. Die Bilanz fiel positiv aus. Einen Tag vorher trugen Vertreterinnen der zivilgesellschaftlichen CEDAW-Allianz, die ca. 40 Mitglieder umfasst – u.a. den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) –, vor dem Ausschuss der Frauenrechtskonvention kritisch vor mit Blick auf die mangelhafte Umsetzung der Gleichstellungspolitik. Viel Zeit stand nicht zur Verfügung, sodass eine Konzentration auf die Themen „Pflegearbeit“ und „Gewalt an Frauen“ sowie Querschnittsthemen zu „Migration und Flucht“ erfolgte.
Der Alternativbericht der CEDAW-Allianz, an dem mehrere Vertreterinnen des djb intensiv mitgewirkt haben, wurde am 14. Dezember 2016 offiziell an die Bundesregierung übergeben und zeigt Handlungsbedarf auf, pars pro toto die Forderung nach besseren Konzepten für eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung und die Umsetzung der Verpflichtung durch die Bundesregierung, Frauen und Kindern, die Schutz vor Gewalt suchen, entsprechende Hilfe zu gewährleisten. In dem Alternativbericht steckt harte inhaltliche und Abstimmungsarbeit; djb-Mitglieder waren in Arbeitsgruppen zu diversen Themen aktiv, namentlich: Bildung und Rollenstereotype, Erwerbsleben, Teilhabe und Gender Budgeting, Gewalt gegen Frauen und Gesundheit.
An dieser Stelle möchten wir allen aktiven djb-Kolleginnen in den Arbeitsgruppen – Ruth Cohaus, Susanne Hüttmann-Stoll, Dr. Stefanie Porsche, Dr. Ulrike Spangenberg, Dr. Leonie Steinl und Marianne Weg – für die gute Arbeit und den unermüdlichen Einsatz großen Dank zollen. Der djb hat einen überaus wertvollen Beitrag geleistet und ist damit ein tragender Pfeiler des CEDAW-Alternativberichts geworden.
Auch wenn kein djb-Mitglied in der Arbeitsgruppe Internationales vertreten war, möchten wir auf eine besondere (Mehr-)Arbeit im thematischen Zusammenhang aufmerksam machen. Der djb nahm die Übergabe des Alternativberichts am 14. Dezember 2016 zum Anlass, um in Kooperation mit dem Frauensicherheitsrat (FSR) zu der Frage Stellung zu nehmen, wie die Umsetzung der UN-Sicherheitsratsagenda „Women, Peace and Security“ (WPSA) seitens der Bundesrepublik aus völkerrechtlicher Sicht zu bewerten ist. Es wurde Zeit. Es ist bereits seit mehr als zehn Jahren gängige Praxis des Ausschusses der Frauenrechtskonvention, die Vertragsstaaten nach ihren Umsetzungsbemühungen der WPSA zu befragen. Hier gehört der Dank Elisabeth V. Henn, die sich der Sache angenommen hat und drangeblieben ist.
In dieser djbZ finden sie im Fokus Erläuterungen zur Bedeutung der Frauenrechtskonvention, einen Bericht zu den Verhandlungen vor dem Ausschuss der Frauenrechtskonvention, die Empfehlungen des Ausschusses der Frauenrechtskonvention (in englischer Sprachfassung) und eine Stellungnahme dazu sowie zwei vertiefende Darstellungen zu ausgewählten Themenbereichen aus dem Staatenberichtsverfahren.
Wir greifen abschließend den Appell der CEDAW-Allianz an die Bundesregierung auf: Jetzt handeln! Es bedarf der vollständigen, umfassenden und inklusiven Umsetzung der Frauenrechtskonvention für alle Menschen, die aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit diskriminiert werden.
Sabine Overkämping
Vorsitzende djb-Kommission Europa- und Völkerrecht
Dr. Katja Rodi
Stellvertretende Vorsitzende djb-Kommission Europa- und Völkerrecht, Mitglied der Redaktionsgruppe der CEDAW-Allianz sowie der Arbeitsgruppe „Bildung und Rollenstereotype“
Prof. Dr. Ulrike Lembke
Mitglied der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht sowie des Arbeitsstabes zu reproduktiven Rechten; Sprecherin der Arbeitsgruppe „Gewalt gegen Frauen“ und Mitglied der Arbeitsgruppe „Gesundheit“ der CEDAW-Allianz