Pressemitteilung: 19-07


Frauen, lasst uns zur Europawahl gehen! Es lohnt sich!

Pressemitteilung vom

Frauen, lasst uns zur Europawahl gehen! Es lohnt sich!

1. Vor 100 Jahren haben Frauen für Frauen das Wahlrecht erkämpft. Nun ist es an uns Frauen, dieses Recht zu nutzen und am 26. Mai 2019 unsere Europaabgeordneten zu wählen. Wir dürfen die demokratische Teilhabe an der Europäischen Union nicht anderen überlassen.

2. Durch eine hohe Wahlbeteiligungvon Frauen zeigen wir, dass wir überall gleichberechtigt mitwirken und die große Bedeutung des Engagements des Europäischen Parlaments für Frauenrechte sowie Geschlechtergleichstellung in der Europäischen Union besonders in Zeiten einer lebhaften Wertediskussion anerkennen.

3. Ein demokratisches, gerechtes und solidarisches Europa braucht ein starkes Europäisches Parlament, in dem Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sind. Frauen stellen mehr als die Hälfte der Bevölkerung Europas, aber nur gut ein Drittel des Europäischen Parlaments. Unsere Abgeordneten im Europäischen Parlament sollen auch zur Hälfte Frauen sein und insgesamt die Vielfalt der Menschen widerspiegeln.

4. Erstwählerinnen vergesst nicht, dass wir – anders als unsere Großmütter und Bürgerinnen Großbritanniens nach einem Austritt aus der Europäischen Union – bei unserer Entwicklung zu selbstbestimmten und wirtschaftlich unabhängigen Frauen vom Einsatz des Europäischen Parlaments für fortschrittliche Politiken profitieren. Nicht nur die Freizügigkeit in der Europäischen Union, die Anerkennung von Schul- und Studienabschlüssen, die Erasmus-Programme, die Abschaffung der Roaming-Gebühren sind Errungenschaften, die es zu bewahren und weiterzuentwickeln gilt, sondern auch zahlreiche gleichstellungspolitische Errungenschaften wie unter anderem der Grundsatz der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, Regelungen gegen die Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben, das Verbot sexueller Belästigung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elternzeiten und Mutterschutz, geschlechtergerechte Steuerpolitiken sowie Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt. 

5. Das Europäische Parlament soll weiter als Garant und Motor für die Gleichstellung der Geschlechter die notwendigen Arbeiten engagiert fortführen. Dafür bieten die europäischen Verträge und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ein solides Fundament. Das Europäische Parlament steht hier in der Verantwortung.

6. Das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber auf Augenhöhe mit den Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat profiliert sich als unermüdlicher Mahner und Verfechter von zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben und Projekten zur Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung. Die Teilerfolge müssen mit folgenden Zielen fortentwickelt werden:

  • der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern,
  • dem gleichen Entgelt für Frauen und Männer,
  • Gerechtigkeit in der Alterssicherung insbesondere zur Bekämpfung der Altersarmut,
  • gleicher Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, auf dem Arbeitsmarkt und in Entscheidungspositionen in Politik und Wirtschaft,
  • der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben unter anderem durch verpflichtende Elterngeldmonate, Pflege- und Väterzeiten,
  • der aktiven und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in der digitalen Welt und
  • der Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte.

7. Das Europäische Parlament ruft nachdrücklich zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt auf. Konsequent fordert das Europäische Parlament die Ratifikation der Istanbul-Konvention, das heißt des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von 2011, durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und durch die Europäische Union selbst.

8. Die #metoo-Debatte hat das Ausmaß der sexuellen Grenzüberschreitungen verdeutlicht. Das Europäische Parlament hat sich in die Debatte aktiv eingeschaltet. Es fordert „null Toleranz“ bei sexuellen Belästigungen und wendet sich gegen Frauenfeindlichkeit und Hassrede im Netz.

9. Ohne das Europäische Parlament kann der EU-Haushalt nicht verabschiedet werden. Dabei achtet das Europäische Parlament auf Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe. Es sollte nachdrücklich Gender Budgeting fordern und durchsetzen und jedweden Kürzungen im Bereich Frauenrechte und Gleichstellung eine Absage erteilen.

10. Eine Europäische Außenpolitik, welche die Teilhabe, den Schutz und die Rechte von Frauen bei der Friedenspolitik anerkennt, und damit zugleich für die Aufrechterhaltung von 70 Jahren Frieden in Europa einsteht, kann nur mit der weiteren Unterstützung des Europäischen Parlaments gelingen.

Der djb appelliert daher an alle Frauen, ihr Europawahlrecht zu nutzen und durch eine hohe Wahlbeteiligung von Frauen die Rolle des Europäischen Parlaments als Vorreiter bei der Geschlechtergleichstellung anzuerkennen und zu unterstützen. Das Europäische Parlament sollte sich die Forderung des djb nach einer ambitionierten und nachhaltigen Geschlechtergleichstellungsstrategie auf europäischer Ebene zu Eigen machen und dabei den gegenwärtigen gefährlichen Regressionstendenzen entschieden entgegentreten.