Pressemitteilung: 19-29


djb-Pressegespräch: Parität in den Parlamenten, 11. September 2019, Berlin

Pressemitteilung vom

2019 feiern wir dreifaches Jubiläum: 100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Art. 3 Absatz 2 GG und 25 Jahre klarstellende Ergänzung in Art. 3 Absatz 2 Satz 2 GG. Aber in Sachen gleichberechtigter Teilhabe bleibt auch auf der politischen Ebene viel zu tun. Mit der Wahl 2017 ist der Frauenanteil im Bundestag auf 30,9 Prozent gefallen. In sechs Bundesländern liegt der Frauenanteil bei deutlich unter 30 Prozent. Seit den letzten beiden Wahlen in Brandenburg und Sachsen sind die Anteile dort auf 31,8 respektive 27 Prozent gefallen. In den Kommunen sieht es noch schlechter aus. Bei großen regionalen Unterschieden finden sich in den Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten im Durchschnitt kaum mehr als 25 Prozent Frauen. Bei den Bürgermeister*innen und Landrät*innen sind es um die zehn Prozent.

In der aktuellen Ausgabe seiner Verbandszeitschrift (djbZ, Heft 3/2019 „Gerechte Staatlichkeit, gerechte Teilhabe in den Parlamenten!“) und in einem dazugehörigen Pressegespräch widmet sich der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) der gegenwärtigen Debatte um Paritätsgesetze. Zum Auftakt des Pressegesprächs formuliert djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig eine klare Agenda: „Unser Ziel als Deutscher Juristinnenbund ist, dass Paritätsgesetze nicht vor den Verfassungsgerichten scheitern. Damit das gelingt, müssen vor allem gute Argumente die verfassungsrechtliche Debatte beleben.“

Der djb liefert heute diese Argumente und präsentiert "10 Irrtümer über Parität". Dafür nehmen ausgewiesene Expertinnen unterschiedliche verfassungsrechtliche Aspekte paritätischer Regelungen, bestehende Vorschläge und Diskussionen in den Fokus und stellen Argumente für Lösungen auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Beteiligung von Frauen in den Parlamenten vor.

Dr. Cara Röhner, ausgezeichnet mit dem Marie Elisabeth Lüders Preis 2019 des djb, beginnt zum Thema „Gerechte Staatlichkeit und Parität“. Daraufhin beleuchtet Dr. Sina Fontana, Akademische Rätin an der Georg-August-Universität Göttingen, die Themen „Wahlrecht und Gleichheit“. Anschließend spricht Marion Eckertz-Höfer, Präsidentin des BVerwG i.R., Leipzig, über Parteienfreiheit. Zum Abschluss geben Winfriede Schreiber, Ministerialdirigentin a.D., Innenministerium Brandenburg, und Kerstin Geppert, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Helmut-Schmidt-Universität, Einblicke in die Paritätsgesetze in Brandenburg beziehungsweise Thüringen und Frankreich.

Fest steht: Im 21. Jahrhundert ist eine gerechte Staatlichkeit ohne angemessene Frauenbeteiligung auch in den Schaltstellen der Macht nicht mehr vorstellbar. Die Zukunft kann nur von Frauen und Männern gleichberechtigt gestaltet werden. Und dafür braucht es Paritätsgesetze.

Weitere Materialien:
djbz Heft 3/2019 „Gerechte Staatlichkeit, gerechte Teilhabe in den Parlamenten!“
"10 Irrtümer über Parität"