Pressemitteilung: 18-42


Zwei neue Senate für den BGH – es gehören mehr Frauen auf die Vorschlagsliste!

Pressemitteilung vom

Im kommenden Frühjahr hat der Bundesrichterwahlausschuss 18 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter für den Bundesgerichtshof (BGH) zu wählen. Denn der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 8. November 2018 überraschend finanzielle Mittel für zwei neue Senate bereitgestellt.

Soweit bekannt enthält die bisherige Vorschlagsliste für die Wahl kaum weibliche Kandidaten. „Das darf so nicht bleiben! Angesichts dessen, dass in keinem anderen Gerichtszweig so viele Frauen wie in der ordentlichen Justiz tätig sind, sollten die Justizverwaltungen der Länder und die anderen Vorschlagsberechtigten die Gelegenheit nutzen, dieses Mal genauso viele Frauen wie Männer für die am BGH zu besetzenden Stellen vorzuschlagen“, fordert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) mit Nachdruck. „Dies auch vor dem Hintergrund, dass in diesem Jahr die fünf beim BGH zu besetzenden Stellen ausschließlich mit Männern besetzt wurden."

Die Zeit drängt! Nachdem ursprünglich im Jahr 2019 für den BGH nur sechs Richter*innen zu wählen waren, muss die Vorschlagsliste nach der Entscheidung des Haushaltsausschusses jetzt innerhalb kürzester Zeit „aufgefüllt“ werden. Wersig: „Es ist zu wünschen, dass unter diesem Zeitdruck der Grundsatz der Chancengleichheit nicht wieder einmal zu kurz kommt. Mit einem Drittel ist der Frauenanteil am BGH noch immer weit entfernt von einer ausgeglichenen Besetzung. Die Vorschlagsberechtigten können inzwischen aus einem reichen Reservoir von hervorragenden Richterinnen in den vorderen Instanzen wählen – sie müssen es nur wollen! Im Idealfall sollte für jede zu besetzende Stelle mindestens auch eine Frau vorgeschlagen werden, damit der Richterwahlausschuss wirklich eine Wahl hat und diese dann hoffentlich im Sinne der Bestenauslese nutzt!“