Pressemitteilung: 16-06


Wahl zu den obersten Bundesgerichten verfehlt Chancengleichheit

Pressemitteilung vom

 

Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung acht Richterinnen und sechzehn Richter gewählt und in dem Verfahren erneut den Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG verfehlt, bestehende Nachteile für Frauen zu beseitigen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert seit Langem, genauso viele Frauen wie Männer vorzuschlagen und die Hälfte der Stellen mit Richterinnen zu besetzen. 2014 standen erstmals und einmalig knapp 50 Prozent Kandidatinnen zur Wahl. Inzwischen ist ihr Anteil wieder auf etwa 35 Prozent gesunken.

Bundesanwältin beim BGH Eva Schübel, die das Projekt „Frauen in die Roten Roben“ des djb initiiert hat und leitet: „Die Zahl der gewählten Richterinnen ist enttäuschend. Zudem haben die Mitglieder des Richterwahlausschusses wieder bevorzugt Männer in das Rennen geschickt. Dies erfordert eine klare Antwort. Die Reform des Wahlverfahrens muss vorsehen, dass für jede Stelle grundsätzlich eine Frau und ein Mann vorgeschlagen werden. Solche Doppelwahlvorschläge sorgen bereits beim EGMR und beim EuGH für Chancengleichheit.“