Pressemitteilung: 17-21


Von Anfang an: Teilhabe für alle – djb zum Internationalen Kindertag

Pressemitteilung vom

Von Chancengleichheit im Bildungsbereich ist Deutschland im Jahr 2017 weit entfernt. Nach wie vor hängen der Zugang von Kindern zu Bildung und ihre gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich vom sozialen Hintergrund der Eltern ab. Besonders nachteilig betroffen sind die Kinder von Alleinerziehenden (zu 91 Prozent Mütter). Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, die Schwächen in der Ausgestaltung der „Bildungs- und Teilhabepakete“ zu korrigieren und die Startchancen von Kindern zu verbessern.

„Gerade die Situation alleinerziehender Mütter im Sozialleistungsbezug wird verschärft durch die restriktive Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder nach dem ‚Bildungs- und Teilhabepaket’ “, so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Regelung dieser Leistungen nicht beanstandet hat, bleiben die fachpolitischen Bedenken bestehen. Insbesondere die Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe und zur außerschulischen Lernförderung (§ 28 SGB II) werden in der Praxis nur selten abgerufen und erreichen die Zielgruppe daher nicht adäquat. Durch die Normierung (nur) bestimmter Bedarfe werden soziokulturelle Gestaltungsspielräume von Familien eingeschränkt.

 

Der djb fordert daher zum Internationalen Kindertag

  • die Erhöhung des Regelsatzes der Grundsicherung und der Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche um einen angemessenen Pauschalbetrag für Bildung sowie für soziale und kulturelle Teilhabe,
  • den Ausbau familienfreundlicher und kostengünstiger infrastruktureller Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach dem SGB VIII,
  • die konsequente Umsetzung des Rechts auf Chancengleichheit in der Bildung unabhängig von der sozialen Stellung der Eltern.