Pressemitteilung: 17-11


Juristinnenbund fordert: Blick auf die Alterssicherung von Frauen

Pressemitteilung vom

Das geplante Betriebsrentenstärkungsgesetz der Bundesregierung (BR-Drs. 780/16, BT-Drs. 18/11286), das am 10. März 2017 im Bundestag auf der Tagesordnung steht, ist nach Einschätzung des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) in der vorliegenden Form nicht geeignet, die Benachteiligungen von Frauen bei der betrieblichen Altersversorgung abzubauen.

„Der Gesetzentwurf lässt in den zentralen Punkten eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung aus. Es ist also völlig offen, ob die geplanten Maßnahmen zur besseren Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge auch Frauen erreichen. Das ist fatal, denn bereits jetzt existiert auch bei den Betriebsrenten ein ganz erheblicher Gender Pension Gap, der unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass Frauen weniger verdienen und häufiger geringfügig, in kleinen Betrieben oder Branchen ohne Tarifbindung arbeiten“, erläutert Ramona Pisal, Präsidentin des djb.

„Die Verpflichtung zur gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung sollte innerhalb der Bundesregierung bei allen Vorhaben umgesetzt und vom Parlament auch eingefordert werden. Im Jahr 2011 bezogen Frauen eine um 57 Prozent niedrigere Rente als Männer – Benachteiligungen müssen deshalb in allen drei Säulen der Alterssicherung in den Blick genommen werden“, ergänzt Prof. Dr. Maria Wersig, Vorsitzende der Kommission „Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich“ des djb.

Auch das in dieser Woche veröffentlichte Sachverständigengutachten zum 2. Gleichstellungsbericht sieht „Hinweise, dass die betriebliche Alterssicherung die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern im Alter in Deutschland seit jeher verstärkt. Denn sie knu?pft noch stärker als die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung an die Dauer der Erwerbsarbeit und die Höhe des erzielten Einkommens an; zudem ist ihr Vorkommen auf männerdominierte Branchen und größere Betriebe, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, konzentriert“ (S. 137).

Der djb fordert eine Evaluation der betrieblichen Altersversorgung und der geplanten Maßnahmen im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern im Bereich der Alterssicherung. Der djb empfiehlt, alternative Instrumente zur Steuerfreistellung der Beiträge zu prüfen, die auch Frauen mit geringem Einkommen besser zugutekommen.

Weitere Informationen: djb-Stellungnahme https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm17-11/