Pressemitteilung: 16-08


djb fordert: Keine Leistungskürzungen für Alleinerziehende im SGB II!

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat sich im Rahmen der heute endenden Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) entschieden gegen Leistungskürzungen bei Alleinerziehenden im SGB II für Zeiten des Umgangs des Kindes mit dem anderen Elternteil ausgesprochen und für die Einführung eines Umgangsmehrbedarfs plädiert.

Die Präsidentin des djb, Ramona Pisal, zu den zu erwartenden Auswirkungen des Entwurfs: „Der Entwurf des BMAS wird die Situation Alleinerziehender, die in der sozialen Wirklichkeit weit überwiegend Mütter sind, nicht verbessern. Die strenge Aufteilung des Sozialgeldes zwischen beiden Elternteilen je nach Aufenthaltstagen des Kindes führt zu einer Bedarfsunterdeckung im Haushalt des alleinerziehenden Elternteiles. Der Bedarf des Kindes ist kein Kuchen, der einfach nach Aufenthaltstagen geteilt werden kann, denn bestimmte Kosten wie Strom, Telefon, Versicherungen und Vereinsbeiträge verringern sich durch die Abwesenheit des Kindes nicht. Die von diesem Verfahren erhoffte Verwaltungsvereinfachung ist eine Illusion und trägt zudem neue Konflikte über Geld und Umgangszeiten in die Familien.“

Eine wirkliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes in den Jobcentern gegenüber der gegenwärtigen richterrechtlich geprägten temporären Bedarfsgemeinschaft wäre aus Sicht des djb nur mit einem anderen klaren System wie einem pauschalen Umgangsmehrbedarf zu erreichen. Der djb fordert daher, den zusätzlichen Bedarf infolge Umgangs anzuerkennen und einen entsprechenden Anspruch auf Mehrbedarf gesetzlich zu verankern, und zwar ohne Kürzung des Sozialgeldanspruchs im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils.

Stellungnahme 16-06 vom 31.3.2016