Pressemitteilung: 15-07


Familienpaket nach den Gesetzen der "schwarzen Null" trifft vor allem Alleinerziehende

Pressemitteilung vom

"Das Familienpaket des Finanzministeriums verdient diesen Namen nicht. Es bleibt zu hoffen, dass die Interessen von Frauen und Familien in der Koalition von anderen hochgehalten werden, wenn Familienpolitik aus dem BMF nur noch den Gesetzen der "schwarzen Null" folgt", kommentiert Ramona Pisal, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), den am Freitag veröffentlichten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags.

Der Entwurf setzt bei Freibeträgen für Kinder und Kindergeld nur das verfassungsrechtliche Minimum für 2015 und 2016 um, keinen Euro mehr. Das trifft alle Menschen mit Kindern und vor allem die Kinder selbst. Für 2014 sollen die Freibeträge sogar das verfassungsrechtliche Minimum unterbieten. Einsprüche und Klagen sind zu erwarten.

Alleinerziehende bleiben außen vor, trotz der Ankündigungen im Koalitionsvertrag, den Entlastungsbetrag anzuheben und nach Kinderzahl zu staffeln. Das trifft vor allem Mütter, die Erwerbstätigkeit und Betreuung der Kinder bewältigen müssen, und in der Folge ihre Kinder. Ihnen bleibt jede Anerkennung, aber auch die Berücksichtigung ihrer begrenzten steuerlichen Leistungsfähigkeit, für die der Entlastungsbetrag vorgesehen ist, in ausreichender Höhe versagt.

Der djb fordert die Bundesregierung insbesondere auf, ein Konzept für eine Neugestaltung oder mindestens eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Er regt an, diesen als Abzug von der Steuerschuld zu gestalten, um auch Alleinerziehende mit niedrigeren Einkommen besser zu erreichen.